Rechtsschutz: Ab wann braucht es ein Arztzeugnis wegen Krankheit?

Emilia Rechtsschutz
Emilia Rechtsschutz

Zürich,

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben jederzeit das Recht, ein ärztliches Attest zu verlangen. Was das im Detail heisst, erklären wir dir hier.

Krank
Wer sich krankmeldet, muss jederzeit ein Arztzeugnis vorweisen können. - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitgebende dürfen jederzeit ein Arztzeugnis verlangen.
  • Grundsätzlich gilt aber eine Goodwill-Frist von drei Tagen.

Krankmelden ist easy. Je nachdem wie es bei dir geregelt ist, genügt eine Nachricht auf Slack oder ein Telefonat an den Chef und dabei einmal in den Hörer husten. Aber irgendwann kommt sie, die Frage vom Chef: «Wo ist dein Zeugnis?»

In der Schweiz haben wir durchschnittlich 3 bis 4 Mal im Jahr eine Erkältung. Eine echte Grippe ist deutlich seltener. Und nichtsdestotrotz werden deswegen bis zu 275'000 Arztkonsultationen registriert.

Hast du dich schon mal krankgemeldet, obwohl du gesund warst?

Ab Tag eins möglich

Das Gesetz schreibt keine Frist vor. Dein Arbeitgeber darf schon ab dem ersten Krankheitstag ein Zeugnis verlangen.

Drei Tage sind Normalfall

Viele Firmen handhaben es so: bis zu 3 Tage ohne Zeugnis, danach Pflicht. Aber das ist Goodwill, kein Recht. Man könnte es auch als vernünftigen Weg zwischen Vertrauen und klaren Abläufen im Geschäft betiteln.

Krank Erkältung
Wer krank ist, sollte sich unbedingt bei der Arbeit abmelden. - Christin Klose/dpa-tmn

Denn das Gesetz sieht folgendes vor: Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen an der Arbeit verhindert sind, müssen die Arbeitsunfähigkeit beweisen. Übliches Beweismittel ist ein Arztzeugnis. Ab wann dieses beizubringen ist, bestimmt der Arbeitgeber. Da der Arbeitnehmer verpflichtet ist, seine Arbeitsunfähigkeit zu beweisen, muss er die Kosten übernehmen.

Sofort melden

Meld dich krank, hol das Zeugnis und reiche es pünktlich ein. Wer zu spät liefert, riskiert Lohnabzug.

Fazit: Krank ist nicht gleich frei. Spiel nach den Regeln, sonst wird’s teuer. Und: Mit Rechtsschutz im Rücken bist du bei Arbeitskonflikten safe.

***

Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.

Mehr zum Thema:

Kommentare

User #3560 (nicht angemeldet)

... nächste Frage : Bitte

User #1330 (nicht angemeldet)

Ab dem 1. Tag - euer HR Team

Weiterlesen

pharmaSuisse
Wettbewerb

MEHR RECHTSSCHUTZ

Handy Schule
97 Interaktionen
Handy im Unterricht
Schweizer Franken
26 Interaktionen
Bei Kündigung
Jugendliche
7 Interaktionen
Wichtige Basics

MEHR AUS STADT ZüRICH

GC
Vor Lausannne
Nasenspray
169 Interaktionen
30‘000 Franken
drogenszene
1 Interaktionen
Zürich
Stadtpolizei Zürich
7 Interaktionen
Zürich