Rechtsschutz: Ab wann braucht es ein Arztzeugnis wegen Krankheit?
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben jederzeit das Recht, ein ärztliches Attest zu verlangen. Was das im Detail heisst, erklären wir dir hier.

Das Wichtigste in Kürze
- Arbeitgebende dürfen jederzeit ein Arztzeugnis verlangen.
- Grundsätzlich gilt aber eine Goodwill-Frist von drei Tagen.
Krankmelden ist easy. Je nachdem wie es bei dir geregelt ist, genügt eine Nachricht auf Slack oder ein Telefonat an den Chef und dabei einmal in den Hörer husten. Aber irgendwann kommt sie, die Frage vom Chef: «Wo ist dein Zeugnis?»
In der Schweiz haben wir durchschnittlich 3 bis 4 Mal im Jahr eine Erkältung. Eine echte Grippe ist deutlich seltener. Und nichtsdestotrotz werden deswegen bis zu 275'000 Arztkonsultationen registriert.
Ab Tag eins möglich
Das Gesetz schreibt keine Frist vor. Dein Arbeitgeber darf schon ab dem ersten Krankheitstag ein Zeugnis verlangen.
Drei Tage sind Normalfall
Viele Firmen handhaben es so: bis zu 3 Tage ohne Zeugnis, danach Pflicht. Aber das ist Goodwill, kein Recht. Man könnte es auch als vernünftigen Weg zwischen Vertrauen und klaren Abläufen im Geschäft betiteln.

Denn das Gesetz sieht folgendes vor: Arbeitnehmer, die aus gesundheitlichen Gründen an der Arbeit verhindert sind, müssen die Arbeitsunfähigkeit beweisen. Übliches Beweismittel ist ein Arztzeugnis. Ab wann dieses beizubringen ist, bestimmt der Arbeitgeber. Da der Arbeitnehmer verpflichtet ist, seine Arbeitsunfähigkeit zu beweisen, muss er die Kosten übernehmen.
Sofort melden
Meld dich krank, hol das Zeugnis und reiche es pünktlich ein. Wer zu spät liefert, riskiert Lohnabzug.
Fazit: Krank ist nicht gleich frei. Spiel nach den Regeln, sonst wird’s teuer. Und: Mit Rechtsschutz im Rücken bist du bei Arbeitskonflikten safe.
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.