Basler Polit-Querulant Eric Weber bekommt 20 Tagessätze à 30 Franken aufgebrummt
Eric Weber
Eric Weber ist Mitglied des Grossen Rates im Kanton Basel-Stadt - Keystone

Der Basler Polit-Querulant Eric Weber hat am Dienstag vom baselstädtischen Strafgericht wegen falschen Alarms 20 Tagessätze à 30 Franken aufgebrummt erhalten. Frei gesprochen wurde er von den Vorwürfen der Rassendiskriminierung und Urkundenfälschung.

Zur Verhandlung kam es, weil Weber einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft nicht akzeptiert hatte. Letztere hatte Anzeigen wegen drei verschiedenen ausländerfeindlichen Flugblättern zusammen erledigt mit Strafen für falschen Alarm bei der Polizei und für eine Urkundenfälschung in Form einer Text-Änderung in einem Mail.

Beim falschen Alarm ging es um einen Anruf bei der Polizei, als sich Weber auf der Strasse von linken Chaoten bedroht wähnte. Die angerückten 18 Beamten erkannten dann jedoch kein Problem.

Der Einzelrichter räumte ein mögliches Bedrohungsgefühl ein, doch all das Schlimme, von dem Weber berichtet hatte, habe sich vor jenem Ort zugetragen, an dem er dann anrief - just das Gerichtsgebäude. Dort sah der Richter «keinen Hinweis auf eine Notsituation».

Flyer unter Limit

Die Flugblätter warben für Webers Gruppierung «Volksaktion gegen zuviele Ausländer und Asylanten in unserer Heimat (VA) - Liste Ausländerstopp». Die Flyer bringen Afrikaner mit Drogenhandel, Vergewaltigungen etcetera in Verbindung, was die Staatsanwaltschaft als pauschalisierende Herabsetzung und daher Verletzung der Antirassismus-Strafnorm wertete.

Der Verteidiger hingegen argumentierte, die Begriffe «Afrikaner», «Ausländer» und «Asylanten» bezeichneten gar keine Rasse, Ethnie oder Religion, weshalb diese Strafnorm hier nicht greife. Der Richter sah das gleich und sprach Weber frei. Unerheblich war so, dass Weber die Urheberschaft für das dritte Flugblatt mit VA-Logo abstritt, was ihm der Richter aber nicht glaubte.

Nicht-Urkunde

Urkundenfälschung warf die Staatsanwaltschaft Weber vor, weil er den Titel einer Kundgebungs-Bewilligung der Polizei vor dem Weiterleiten an Medien ergänzt hatte mit einer ausländerfeindlichen Formulierung. Die Anklage argumentierte, Weber habe so seine xenophobe Haltung in unzulässiger Weise als für die Behörden salonfähig darstellen wollen.

Für den Verteidiger ist schon der Name von Webers Gruppierung klar genug; die Korrektur ändere inhaltlich kaum etwas. Dem schloss sich der Richter an und sprach Weber frei - man kenne Weber ja.

Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert, der Staatsanwalt 150 Tagessätze zu 30 Franken gefordert - je 40 für rassistische Flyer, 20 für die Urkundenfälschung und 10 für den falschen Alarm.

Eric Weber stand nicht zum ersten Mal vor Gericht: Er war mehrfach als Wahlfälscher verurteilt worden, zuletzt 2017 vom Bundesgericht.

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