Kuh- und Kirchengeläut gilt mehr als Lärm

Die Gemeindeversammlung in Bauma ZH hat entschieden, dass Kuh- und Kirchengeläut mehr als «Lärm» gilt und auch nicht einklagbar ist.

Kühe
Kühe - Keystone

In Bauma im Zürcher Tösstal sind juristische Streitigkeiten wegen Kuh- und Kirchengeläut künftig kein Thema mehr: Die Gemeindeversammlung hat entschieden, dass solches Geläut nicht mehr als «Lärm» gilt. Es ist somit auch nicht einklagbar.

Das Läuten von Kirchenglocken und das Bimmeln von Kuh-, Ziegen- oder Schafglocken ist auch nicht zeitlich eingeschränkt. Es ist generell von Ruhezeiten ausgenommen, wie aus der neuen Polizeiverordnung hervorgeht, die am Montagabend an der Gemeindeversammlung gutgeheissen wurde.

«Ich glaube, das ist eine absolute Premiere in der Schweiz», sagte Gemeindepräsident Andreas Sudler (parteilos) gegenüber dem «Zürcher Oberländer». Er habe keine andere Gemeinde gefunden, die eine ähnliche Bestimmung habe. Kuhglocken und Kirchengeläut sorgten schon in vielen Gemeinden für Streit und Gerichtsfälle.

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