Die Stadtregierung hat wie in den Wahljahren 2015 und 2011 strikte Regeln für die Bewilligung von Kundgebungen erlassen.
ETH Zürich
Bevölkerung (Symbolbild) - Unsplash

Die Regeln seien geschaffen worden, «um frühzeitig klare Verhältnisse zu schaffen und die Gleichbehandlung sämtlicher Akteurinnen und Akteure zu gewährleisten», teilte der Berner Gemeinderat am Donnerstag mit.

Demnach werden im Oktober 2019 auf dem Bundesplatz keine Grossdemonstrationen und insbesondere keine Wahlkundgebungen bewilligt. Bis dahin wird am gleichen Tag nicht mehr als eine Wahlkundgebung zugelassen. Bewilligt werden nur Platzkundgebungen, also keine Märsche durch die Innenstadt.

Im weiteren verpflichtet die Berner Stadtregierung die Organisatoren von Wahlkundgebungen zu einem Personenschutz. Diese Bewilligungspraxis, die bereits 2011 und 2015 zur Anwendung kam, habe sich bewährt, schreibt der Gemeinderat.

Im Oktober 2007 war es in der Stadt Bern zu heftigen Ausschreitungen gekommen. Zwei Wochen vor den eidgenössischen Wahlen hatte die SVP zu einem bewilligten Umzug durch Bern aufgerufen. Gleichzeitig fand auf dem Münsterplatz eine Gegendemonstration statt. Chaoten verhinderten den SVP-Marsch. Es kam zu wüsten Szenen, deren Bilder um die ganze Welt gingen.

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