Gemeinden können ab August Betreuungsgutscheine abgeben
Eltern können die Gutscheine im ganzen Kanton im zum System zugelassenen Angebot ihrer Wahl einlösen.

Im Kanton Bern können die Gemeinden ab August dieses Jahres Eltern Betreuungsgutscheine für Kindertagesstätten oder Tagesfamilien abgeben. Der Regierungsrat hat die diejenige Verordnung angepasst, welche die Angebote zur sozialen Integration regelt.
Bereits im Jahr 2016 hatte der Kanton Bern angekündigt, dass er den Gemeinden im Jahr 2019 die Einführung dieses Systems ermöglichen wolle. Der Kanton liess sich von einem Pilotversuch in der Stadt Bern überzeugen, der mehrheitlich positiv verlaufen ist.
Die Kantonsregierung schreibt in einer Mitteilung vom Dienstag, Betreuungsgutscheine ermöglichten einen effizienten Einsatz der Mittel und eine bedarfsgerechte Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung ohne Kontingente auf kantonaler Stufe.
Indem der Kanton jeden Gutschein mitfinanziere, setze er einen massgeblichen Anreiz zur Entwicklung eines bedarfsgerechten Angebots. Ausser die Eltern würden auch die Institutionen gleich behandelt. Denn die Eltern könnten die Gutscheine im ganzen Kanton im zum System zugelassenen Angebot ihrer Wahl einlösen.