Basler Nachtruhe beginnt mit Gesetzesrevision erst ab 23 Uhr

Keystone-SDA Regional
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Basel,

Die Nachtruhe beginnt in Basel künftig um 23 Uhr statt um 22 Uhr. Der baselstädtische Grosse Rat hat diese Änderung am Mittwoch in eine Gesetzesrevision geschrieben.

Fest (Symbolbild).
Fest (Symbolbild). - shutterstock

Die Regierung hatte im Zuge einer Totalrevision des kantonalen Übertretungsstrafgesetzes die vollständige Aufhebung der bestehenden Bewilligungspflicht für Lautsprecheranlagen auf Allmend beantragt. Festgeschrieben hat der Grosse Rat nun aber, dass solche ab 22 Uhr eine Bewilligung brauchen - eine solche gibt es indes nur in Ausnahmefällen.

Laut der LDP entspricht diese neue zeitliche Nachtruhe-Staffelung der bayrischen Biergartenregelung. Ein anderer Liberaler erinnerte an das übliche Match-Ende gegen 23 Uhr. Gemäss einem Grünen kennt hingegen die Partystadt Berlin wochentags eine Nachtruhe um 22 Uhr. Gebüsst wird in Basel übrigens erst nach einer behördlichen Mahnung.

Kompromiss hielt

Mehrere SVP-Anträge für restriktivere Ruhezeiten respektive strengerer Handhabung wurden in der engagierten Debatte sehr klar abgelehnt. Verschiedene Voten mahnten, den von der Justiz-, Sicherheits- und Sportkommission (JSSK) in langen Diskussionen austarierten, lebensnahen Kompromiss nicht mit Anträgen zu gefährden.

Auch Justiz- und Sicherheitsdirektor Baschi Dürr begrüsste die JSSK-Fassung - die Revision zwecks formeller Aktualisierung werde indes im Alltag wenig verändern. Zum Beispiel zu Lärm werde im Schnitt täglich eine Busse ausgesprochen. Die FDP präzisierte, mit der neuen Fassung sei man wohl ruhefreundlicher als die Regierung.

Die Lautsprecherfrage hatte das Parlament selber gestellt: 2017 hatte es eine Motion zur Aufhebung des faktischen Verbots von lautem Musikhören mit dem Smartphone auf öffentlichem Grund überwiesen. Der JSSK ging nun aber die volle Liberalisierung wegen der Nachtruhe zu weit, und das Plenum folgte ihr.

«Meimei!» vor Busse

Die Lautsprecher auf Allmend sind ein Thema unter zahlreichen, welche die Regierung mit der Revision des Übertretungsstrafgesetzes (ÜStG) neu reguliert hatte. Angepasst werden auch damit zusammenhängende andere Gesetze.

Von links bis rechts gelobt wurde die generelle Stossrichtung, Strafen wie Bussen nur als «ultima ratio» einzusetzen. Naturgemäss sind sich die politischen Lager allerdings bei der Gewichtung und Ahndung von Tatbeständen nicht einig.

Lange gerungen wurde um das Betteln: Die Linke beantragte, das bisher generelle Bettelverbot künftig auf bandenmässiges Betteln zu beschränken, damit Einzelpersonen in Notlagen nicht auch noch kriminalisiert würden. Die Rechte hielt dies wie die FDP für «völlig inpraktikabel». Die Zügel zu lockern würde erfahrungsgemäss internationale Bettelbanden anlocken.

Gegen Bettelbanden

Dürr teilte diese Kritik wegen Beweisproblemen. Zudem hätten die meisten Kantone ein allgemeines Bettelverbot; das sei auch grundrechtskompatibel. Ein Polizist und SVP-Ratsmitglied sprach von organisierter Kriminalität, weil Kinder zum Betteln missbraucht und herum gekarrt würden.

Der Antrag von SP und Grünem Bündnis kam schliesslich mit 47 gegen 45 Stimmen bei zwei Enthaltungen knapp durch. Mit der Linken stimmte ein CVP-Grossrat, und je ein Mitglied von CVP und GLP enthielten sich. So verbietet das revidierte Gesetz nur noch bandenmässiges Betteln.

Neu stehen im ÜStG übrigens ein Fütterungsverbot für frei lebende Tauben und - bisher fehlende - Strafen für die Beschädigung von geschützten Denkmälern. Beides war unbestritten. Am Ende wurde die ganze Revision mit 73 gegen 14 Stimmen bei 6 Enthaltungen beschlossen.

Das kantonale ÜStG erfasst jene Delikte, die der Kanton im Kernstrafrecht dem eidgenössischen Strafgesetzbuch nachgelagert für strafbar erklärt. Dazu kommen Widerhandlungen gegen kantonales Verwaltungsrecht. Das bereits mehrfach teilrevidierte ÜStG von 1978 war wegen überwiesener Parlamentsvorstösse nicht mehr à jour.

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