Am Freitag kam es im Kanton St. Gallen zu einer Serie von Kollisionen. Die Polizei hat einen ungewöhnlichen Zeugenaufruf gestartet.
Suret
Ein Polizeiauto. - Polizei
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die St. Galler Polizei sucht nach Dashcam-Aufnahmen eines Unfalls.
  • Jedoch ist unklar, ob solche Filme überhaupt als Beweis zulässig sind.

Erstmals erweitert die St. Galler Polizei einen Zeugenaufruf explizit auf Aufnahmen von Dashcams. Ob sie als Beweise zulässig wären, ist unsicher. Es sei aber Aufgabe der Polizei, alle Hinweise zu sammeln, sagt dazu der Polizeisprecher.

Am Freitag kam es auf der Autobahn A1 zwischen Oberbüren und Gossau bei einer Serie von drei Unfällen zu mehreren Kollisionen. Zehn Fahrzeuge waren beteiligt. Eine Beifahrerin kam ums Leben.

Am Dienstag veröffentlichte die St. Galler Polizei dazu einen Zeugenaufruf. Unter anderem werden darin Autofahrer gesucht, «die mit eingeschalteter Dashcam den Unfallhergang filmten».

Die kleinen Kameras, die auf der Windschutzscheibe so angebracht werden müssen, dass sie die Sicht nicht behindern, finden immer mehr Verbreitung. Sie sind mit Weitwinkelobjektiven ausgestattet und filmen inzwischen mit hoher Auflösung.

Aufruf als letztes Mittel

Solche Aufnahmen würden zunehmend gemacht, «wieso sollen wir sie nicht nutzen?», sagt Polizeisprecher Hanspeter Krüsi zu Keystone-SDA. Es habe sich um einen schweren Unfall mit einem Todesopfer gehandelt, bei dem der Ablauf «nicht glasklar» sei. Unter anderem seien auch verschiedene Versicherungen involviert. In den sozialen Medien habe man bereits nach Bildern des Unfalls gesucht, erklärt er. Ein solcher Zeugenaufruf sei jeweils das letzte Mittel.

«Wir versprechen uns nicht wahnsinnig viel davon», räumt Krüsi ein. Bilder, die erst nach der Kollision aufgenommen wurden, brächten nichts. Es gehe um die Situation vor dem ersten Zusammenstoss. Zehn Autos seien am Unfall direkt beteiligt gewesen, die Aufnahmen könnten also höchsten noch von den nächsten drei, vier Fahrzeugen stammen. Teilweise würden die Aufnahmen auch automatisch nach 24 Stunden von den Speicherkarten gelöscht, weiss der Polizeisprecher.

Die Gerichte haben bisher Bilder von Dashcams unterschiedlich beurteilt. «Es ist unsere Aufgabe, alle Hinweise zu sammeln», so Krüsi. Dazu gehörten Aussagen von Beteiligten oder Zeugen, aber auch Fotos. Nun kämen bewegte Bilder dazu. Wie sie verwendet werden, sei danach Sache der Staatsanwaltschaft.

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