Gemeinden beim Feuerwehrwesen entlasten
Die Aargauer Regierung will die Gemeinden beim Feuerwehrwesen administrativ entlasten.

Die Aargauer Regierung will die Gemeinden beim Feuerwehrwesen administrativ entlasten. Sie hat dazu am Montag Änderungen des Feuerwehrgesetzes und des Gebäudeversicherungsgesetzes für zwei Monate in die Vernehmlassung geschickt.
Die beiden bestehenden Gesetze sollen entsprechend der heutigen Organisationsstruktur der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) in den Bereichen Prävention beziehungsweise Feuerwehr neu strukturiert und entsprechend angepasst werden.
Mit der Revision im Beschaffungswesen werden weder Sparmassnahmen noch Neu- oder Umorganisationen des Feuerwehrwesens oder der Feuerwehren verfolgt, wie es in der Mitteilung der Regierung heisst. Im Vordergrund steht die administrative Entlastung der Gemeinden und die Einsparungen durch Mengeneffekte für die Gemeinden und die AGV.
Die Beschaffungsprozesse sollen unter Leitung der AGV optimiert und teilweise zentralisiert werden. Den Gemeinden steht es dabei frei, die kostenlosen Dienstleistungen der AGV zu nutzen. Sie müssen aber finanzielle Nachteile in Kauf nehmen, wenn sie subventionsrechtliche Vorgaben nicht einhalten und sich für Sonderlösungen entscheiden.
Der von den Privatversicherern erhobene «Löschfünfer» als eine der Finanzierungsquellen soll neu auf Gesetzesstufe geregelt werden. Gegenüber heute sollen mit der Gesetzesrevision keine neuen, weitergehenden finanziellen Verpflichtungen geschaffen werden.
Auch die bereits bestehende Praxis, dass die AGV sämtliche Ausbildungen nach dem Konzept der Feuerwehrkoordination Schweiz durchführt und finanziert, soll gesetzlich verankert werden. Damit wird laut Regierung die aktuelle Situation gesetzlich legitimiert.