Bedingtes Feuerverbot gilt weiterhin

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Die Waldbrandgefahr im Kanton Basel-Landschaft hat sich zwar etwas entschärft.

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Es gilt aber weiterhin ein bedingtes Feuerverbot im Wald, in Waldesnähe und im Freien. In allen Teilen des Kantons Basel-Landschaft besteht weiterhin eine erhebliche Wald- und Flurbrandgefahr. Aufgrund des ausserordentlich niederschlagsarmen Sommers sind die Böden – insbesondere die Waldböden – wenn überhaupt nur oberflächlich befeuchtet. Feuer sind deshalb weiterhin nur auf festeingerichteten Feuerstellen erlaubt, jeweils mit der angebrachten Vorsicht. Es besteht auch weiterhin die Gefahr, dass aufgrund weggeworfener Raucherwaren oder durch Funkenflug eines Grillfeuers Brände entstehen. Ein Feuer ist deshalb jederzeit unter Kontrolle zu halten. Beim Verlassen der Feuerstelle ist das Feuer unbedingt vollständig zu löschen. Bei starkem oder böigen Wind sollte auf Feuer verzichtet werden. Auch das Wasserentnahmeverbot für den Privatgebrauch (Allgemeingebrauch) aus Fliessgewässern mit Eimern, Giesskannen etc. bleibt bestehen.

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