Referendum gegen den Landverkauf ist zustande gekommen
Referendum gegen den Landverkauf an Twerenbold Service AG (Schaffhauser-/Sonnenhofstrasse): Feststellen Zustandekommen und Festlegung Abstimmungsdatum

Der Gemeinderat hat am 19. September 2018 dem Verkauf des städtischen Grundstücks Nr. 50967 an der Ecke Schaffhauser- / Sonnenhofstrasse an die Twerenbold Service AG zum Preis von 5,7 Mio. Franken mit 25 zu 9 Stimmen, bei zwei Enthaltungen, zugestimmt.
Gestützt auf Art. 11 GO reichten das Referendumskomitee „IG Sonnmatt — für ein wohnliches Kurzdorf", vertreten durch Tamara Haas, und Chrampfe & Hirne, vertreten durch Charles Landert, bis zum Ablauf der Referendumsfrist vom 5. November 2018 1'099 Unterschriften gegen den Entscheid des Gemeinderates bei der Stadtkanzlei ein.
Die Unterschriftenlisten erfüllen die Anforderung gemäss § 86 StWG. Die Stadtkanzlei prüfte aufgrund des Stimmregisters, welche Unterzeichnenden stimmberechtigt sind. Massgebend für die Stimmberechtigung ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Unterschriftenliste bei der Stadtkanzlei (§ 74 Abs. 3 StWG).
Von den eingereichten Unterschriften sind 11 074 gültig. Für das Zustandekommen eines Referendums sind 500 Unterschriften nötig. Das Referendum ist somit zustande gekommen.
Gemäss Art. 11 Abs. 4 GO muss innert sechs Monaten nach Einreichung des Referendumsbegehrens eine Volksabstimmung durchgeführt werden. Der nächstmögliche eidgenössische Abstimmungstermin ist am 10. Februar 2019.
Die Unterschriftenlisten werden nicht zurückgegeben und dürfen nicht eingesehen werden (§ 75 Abs. 2 StWG). Die Unterschriftenlisten sind zu vernichten, wenn der Entscheid über das Zustandekommen rechtskräftig geworden ist (§ 45 StWV).
Der Stadtrat beschliesst:
1. Das fakultative Referendum ist mit 1'074 gültigen Unterschriften zustande gekommen (Art. 11 Abs. 1 GO).
2. Die Referendumsabstimmung wird gestützt auf Art. 10 GO auf den 10. Februar 2019 festgelegt.