Obergericht lässt Tierschützer Erwin Kessler abblitzen

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    Zürich,

    Weiteres Kapitel im Kampf von Tierschützer Erwin Kessler gegen Facebook-Nutzer: Das Zürcher Obergericht hat eine bedingte Geldstrafe gegen einen Mann bestätigt.

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    Der Beschuldigte, ein 47-jähriger Mann aus der Veganerszene, hatte den Thurgauer Tierschützer und seinen Verein gegen Tierfabriken (VgT) in Facebook-Einträgen als «Antisemiten» respektive «anti-semitischen Verein», «Rassisten» und «Faschisten» bezeichnet.

    Damit habe er sich der üblen Nachrede schuldig gemacht, fand nach dem Zürcher Bezirksgericht nun auch das Obergericht, wie aus dem Urteil hervorgeht. Es bestätigte die bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu 100 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren.

    Hinweis auf alte Verurteilung

    Kessler forderte jedoch, dass der Facebook-Nutzer auch noch wegen eines «Gefällt mir»-Klicks verurteilt wird. Der Beschuldigte hatte einen Beitrag markiert, in dem die Verurteilung Kesslers wegen Verstosses gegen die Anti-Rassismusstrafnorm aufgewärmt wurde.

    Kessler hatte das jüdische Schächten wiederholt mit Naziverbrechen verglichen. Die Strafe ist inzwischen aus dem Vorstrafenregister gelöscht. Mit diesem «Gefällt mir"-Klick werde seine Verurteilung aber wieder in die Erinnerung der Öffentlichkeit gerufen, argumentierte Kessler.

    Das Obergericht liess den umtriebigen Tierschützer jedoch abblitzen. Der Beschuldigte habe lediglich «Gefällt mir» geklickt, ohne jegliche Würdigungen, Einschätzungen oder Kommentare abzugeben.

    Dieser blosse Hinweis sei nicht strafbar, nur schon weil Kessler die Verurteilung ja noch heute auf seiner eigenen Website offenlege. Gebe man die naheliegenden Suchbegriffe «vgt verurteilung gefängnis» bei einer Suchmaschine ein, gelange man ohne Weiteres auf die relevanten Artikel auf der VgT-Website.

    Ganz offensichtlich störe es Kessler nicht, wenn die Öffentlichkeit von dieser Verurteilung wisse, schreibt das Obergericht. Somit habe sich der Beschuldigte mit seinem Klick auch nicht strafbar gemacht. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Kessler hat es inzwischen ans Bundesgericht weitergezogen.

    Auch im Thurgau und in Luzern brachte Kessler schon Facebook-Nutzer vor Gericht, weil sie sich negativ über ihn geäussert hatten. Meist sind die Beschuldigten selber Tierschützer, die allerdings mit der Vorgehensweise Kesslers nicht einverstanden sind.

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