Mann landet vor Gericht weil er Krähennester entfernt
In Bern entfernte ein Mann zwei Krähennester aus einem Baum. Weil er dies während der Schonzeit tag, stand er jetzt vor Gericht

Ein heute 59-jähriger Mann aus Bern steht vor Gericht, weil er vor der Liegenschaft seines Sohnes während der Schonzeit Nester der Saatkrähen aus einem Baum entfernte. Der Angeschuldigte betonte am Dienstag vor Gericht, er habe nur Nester aus dem Vorjahr entfernt.
Zwei Nester, die sich noch im Bau befanden, habe er stehen lassen. Er habe das Brutgeschäft der Krähen nicht gestört, da die Krähen keine Eier in noch nicht fertig gebaute Nester legten, führte der Angeschuldigte aus.
Der Mann hatte im März 2018 eine Firma engagiert mit einer Hebebühne. Der Angestellte, der die Hebebühne bediente, sagte am Dienstag als Zeuge vor Gericht, er habe weder Eier noch Krähen in den Nestern gesehen. Allerdings habe er sich auf das Fahren des Korbs der Hebebühne konzentriert. Sein Auftraggeber, der mit ihm im Korb war, habe die Nester heruntergeholt.
Gegen Letzteren ging eine Anzeige ein. Der Angeklagte wurde per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu 100 Franken verurteilt. Zudem wurden ihm die Kosten des Verfahrens auferlegt. Dagegen erhob der Mann Einsprache, weshalb der Fall nun vor der Einzelrichterin am Regionalgericht Bern-Mittelland landete.
Gemäss Strafbefehl wird dem Mann vorgeworfen, vier bis fünf unbenutzte Krähennester vom Baum geholt zu haben. Dies tat er während der Schonzeit der Saatkrähen, die vom 16. Februar bis am 1. Juli dauert. Er habe mit der Aktion das Brutgeschäft der Krähen gestört und die Tiere aufgeschreckt, ohne die Aktion vorher dem Wildhüter oder der zuständigen städtischen Stell zu melden.
Der Angeschuldigte forderte für sich einen Freispruch. Er berief sich darauf, dass das Vergrämen von Krähen unter bestimmten Bedingungen rechtlich haltbar sei. Diese Bedingungen seien in seinem Fall gegeben gewesen. Der Mann verwies auch auf Merkblätter der Stadt Bern und der Vogelwarte Sempach zum Thema Saatkrähen.