Zürcher Berufsschüler dürfen auch in Zukunft nicht unbegründet mal im Unterricht fehlen. Der Kantonsrat hat am Montag eine Einzelinitiative nicht unterstützt.
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Der Einzelinitiant wollte mit seinem Vorstoss eine Ungerechtigkeit aus dem Weg räumen. Wenn an der Volksschule, an den Mittelschulen und offenbar sogar in der Rekrutenschule Jokertage gewährt würden, wäre es nichts anderes als gerecht, diese auch an den Berufsschulen einzuführen, begründete der Zürcher seine Initiative.

Den Anstoss und die Argumente für seinen Vorstoss lieferten dem Mann seine Enkelinnen und Enkel. Diese seien in einer Berufslehre und sie hätten im Frühjahr die Ratsdebatte verfolgt, als der Kantonsrat die zwei unbegründeten Jokertage für die Gymnasiasten eingeführt hatte, schrieb er in seinem Vorstoss.

Auch er sei der Meinung, dass auch Lehrlingen die Möglichkeit für solche freien Tage gewährt werden sollten. Nur schon deshalb, weil die Anzahl Ferienwochen in der Lehre deutlich tiefer sei. Alle seien stolz auf das duale Bildungssystem in der Schweiz, dann sollten aber auch in beiden Sparten gleich lange Spiesse zur Anwendung kommen.

Auf Bundesebene regeln

Im Kantonsrat fand der Mann mit seinem Anliegen aber wenig Freunde. Nur gerade die Grünen, die AL und die EVP wollten den Berufsschülern die geforderten Jokertage gewähren und damit «eine Ungerechtigkeit aus dem Weg schaffen». Die Einzelinitiative erhielt 26 Stimmen - für eine vorläufige Unterstützung wären 60 nötig gewesen.

Die SVP bezeichnete die zwei unbegründeten, freien Tage als «sinnlos». SP und FDP zeigten zwar grundsätzlich Verständnis für die Forderung. Sie verwiesen aber darauf, dass dies auf Bundesebene geregelt werden müsste - und dass dort bereits ein gleicher Vorstoss eingereicht worden sei.

Die CVP betonte derweil, dass Berufsschüler im Gegensatz zu den Mittelschülern nur einen Tag in der Woche an der Schule seien. Wenn dieser dann als Jokertag bezogen würde, hätte dies einen riesigen Einfluss auf den Unterricht. Die Zürcher Berufsschüler werden damit also auch künftig nicht unbegründet fehlen dürfen.

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