Kantonsrat erklärt zwei Vorstösse für dringlich

Am Dienstagmorgen hat der St. Galler Kantonsrat zwei Vorstösse zur Universität St. Gallen für dringlich erklärt. Es geht unter Anderem um die Spesenskandale.

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Der St. Galler Kantonsrat hat an Dienstagmorgen über die Dringlichkeit von drei Vorstössen entschieden. Darin geht es zweimal um Spesenskandale an der Universität St. Gallen (HSG) sowie einmal um die Frage von Doppelmandaten im Zusammenhang mit der Ständeratskandidatur von Regierungsrat Benedikt Würth.

Die drei Fraktionen von FDP, CVP-GLP und SP-Grüne stellten in ihrem Vorstoss ein «kollektives Führungsversagen im Bildungsdepartement» fest.

Anlass ist unter anderem ein im «St. Galler Tagblatt» auszugsweise veröffentlichter Bericht der Finanzkontrolle. Darin würden zahlreiche fragwürdige Bezüge von Spesen und weiteren Ausgaben in verschiedenen Instituten aufgelistet, heisst es im Vorstoss.

Dem Rektorat sei es nicht gelungen, gegenüber den HSG-Instituten griffige Regelungen zu etablieren und durchzusetzen. Auch der Vorsteher des Bildungsdepartements habe es versäumt, «proaktiv und transparent» über die dokumentierten Missstände und die ergriffenen Massnahmen zu informieren. Dabei sei das Vertrauen in die Universität aufs Spiel gesetzt worden.

Die drei Fraktionen wollen nun wissen, wann die Regierung von der Finanzkontrolle über die Missstände informiert worden sei und welche disziplinarischen und personalrechtlichen Massnahmen in Aussicht gestellt worden seien.

Der Rat stimmte der Dringlichkeit ohne Gegenstimme zu.

Aufsichtsproblem bei den HSG-Instituten

Der zweite Vorstoss zur Universität St. Gallen stammt von der Partei des Bildungschefs, von der SVP-Fraktion. Diese will wissen, wer für die Aufsicht über die HSG-Institute verantwortlich sei. Weiter soll die Regierung erklären, wer im Finanzausschuss des Universitätsrats sitze und welche Aufgaben dieser Ausschuss habe.

Auch bei diesem Vorstoss war die Dringlichkeit unbestritten.

Kritik an Doppelmandat

Im dritten Vorstoss geht es um die Frage, ob ein Regierungsmitglied gleichzeitig im Ständerat sitzen kann. Die SVP-Fraktion will das entsprechende Gesetz aus dem Jahr 1940 ändern und solche Doppelmandate in Zukunft verbieten.

Hintergrund ist der aktuelle Wahlkampf um den freien Ständeratssitz. Finanzchef Benedikt Würth (CVP) hat angekündigt, im Fall eines Erfolgs sein Regierungsmandat bis im Mai 2020 zu behalten. Der erste Wahlgang für den Ständerat findet am kommenden 10. März statt. Eine solche Konstellation sei nicht im Interesse des Kantons, kritisierte die SVP.

Das Thema sei hochaktuell, begründete die SVP die Dringlichkeit. Eine Änderung des Gesetzes hätte sowieso keinen Einfluss auf die aktuelle Situation, entgegnete ein Sprecher der FDP. Ähnlich argumentierten die anderen beiden Fraktionen CVP-GLP und SP-Grüne. Schliesslich wurde die Dringlichkeit mit 70 gegen 41 Stimmen abgelehnt.

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