Jagd-Kritiker gehen vor Bundesgericht

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Chur,

Bündner Jagd-Kritiker gehen vor Bundesgericht, um den Entscheid des Bündner Verwaltungsgerichtes anzufechten.

Ein brauner Wolf auf einer Wiese - Keystone
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Die paritätische Besetzung von kantonalen Jagdämtern mit Jagd-Befürwortern und Tierschützern respektive Nichtjägern ist eine von mehreren Forderung der kantonalen Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd». Das Bündner Verwaltungsgericht hatte diesen Punkt der Initiative in Übereinstimmung mit dem Kantonsparlament für ungültig erklärt.

Wichtig für den Tierschutz auch in anderen Kantonen

Die Initianten sind jedoch damit nicht einverstanden. Sie ziehen das Urteil des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiter. Für ihn sei es eminent wichtig, diesen strittigen Punkt abzuklären, auch im Hinblick auf den Tierschutz in anderen Kantonen, teilte der Verein Wildtierschutz Schweiz am Freitag mit.

Das Kantonsparlament hatte drei von insgesamt neun Forderungen der kantonalen Volksinitiative für ungültig erklärt. Die Initianten liessen diese drei Forderungen mit einer Beschwerde vom Verwaltungsgericht prüfen, das zwei davon als gültig einstufte. Als ungültig übrig blieb einzig die Forderung nach der paritätischen Besetzung des kantonalen Amtes für Jagd, deren rechtliche Zulässigkeit nun die Richter in Lausanne klären sollen.

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