Die Hälfte der Bevölkerung geht in der warmen Jahreszeit mindestens einmal pro Woche in den Wald – zum Joggen, Biken oder einfach nur, um wieder einmal bei einem Spaziergang kräftig durchzuatmen. Das zeigt eine Umfrage des Bundesamtes für Umwelt.
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Im Wald sind alle willkommen. Es gilt das freie Betretungsrecht. Das heisst aber nicht, dass man alles tun und lassen kann, was man will. Schliesslich hat jeder Wald einen Eigentümer – einen öffentlichen oder einen privaten. Und der Wald hat neben der Erholung verschiedene Funktionen zu erfüllen. So ist er auch Lebensraum von über 25‘000 Tier- und Pflanzenarten und bedeutender Trinkwasserspeicher; ausserdem schützt er vor Naturgefahren wie Unwetter oder Lawinen und liefert den wertvollen Rohstoff Holz.

Viele Menschen suchen im Wald Ruhe, Erholung und Entschleunigung; weit ab vom Strassenlärm. Damit das möglich ist, gilt im Wald ein generelles Fahrverbot für Motofahrzeuge. Der Wald bietet viel – auch zum Mitheimnehmen. Das Gesetz erlaubt das massvolle Sammeln von nicht geschützten Pflanzen, Pilzen oder Beeren, aber auch von Ästen und Zapfen für den Eigengebrauch. Dem Pflücken von Bärlauch für die nächste Pesto-Pasta oder einem Strauss Waldmeister für eine Frühlingsbowle steht also nichts im Weg. WaldSchweiz, der Verband der Waldeigentümer, wünscht erholsame Waldgänge.

Dass der Wald allen rund um die Uhr zur Verfügung steht, ist nicht selbstverständlich und erfordert den Respekt als Gast. Sich respektvoll verhalten heisst, auf die Pflanzen und Tiere Rücksicht zu nehmen. Wildtiere sind im Frühling, wenn ihre Jungen zur Welt kommen, besonders störungsanfällig: Die Anwesenheit von Hunden bedeutet Stress und Gefahr für sie; deshalb gilt während der Brut- und Setzzeit an den meisten Orten Leinenpflicht.

-Mitteilung der Gemeinde Hölstein

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