Am Donnerstag berichtete die Weltwoche über eine GPK-Untersuchung. Die Informationen sollten bis im Mai unter Verschluss bleiben. Eine Strafanzeige wurde jetzt eingereicht.
Besprechung (Symbolbild)
Besprechung (Symbolbild) - Keystone

Die Geschäftsprüfungskommission des Zürcher Kantonsrates hat Strafanzeige eingereicht wegen der Verletzung des Amtsgeheimnisses. Anlass ist ein Bericht in der «Weltwoche» über eine laufende Untersuchung zum Spitalwesen, welche die GPK führt.

Wie die Kommission am Donnerstag mitteilte, untersucht sie das Vorgehen des Regierungsrates bei der Erteilung von Leistungsaufträgen an Spitäler. Zudem nimmt sie die Mitwirkung der Gesundheitsdirektion in einem Ombudsverfahren unter die Lupe.

Da die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, unterliegen sie einem Auskunftsverbot. Die Veröffentlichung der wichtigsten Erkenntnisse war auf den 2. Mai geplant.

Dennoch berichtete die «Weltwoche» am Donnerstag über eine GPK-Untersuchung, in deren Fokus auch Gesundheitsdirektor Thomas Heiniger (FDP) stehe. Laut der GPK enthält der Bericht vertrauliche Informationen.

Die Darstellung im Wochenmagazin entspreche weder dem Willen noch der Haltung der Kommission, schrieb die GPK in der Mitteilung. Sie reichte deshalb Strafanzeige gegen Unbekannt ein.

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