Gemeinde informiert über Lockerung des allgemeinen Feuerverbotes

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Die Gemeinde Oberrieden informiert ihre Bewohner über die Lockerung des allgemeinen Feuerverbotes durch den Kanton Zürich.

Ausgebrannte Feuerstelle im Wald - Keystone
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Das Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Zürich verfügte am 27. Juli 2018 den Erlass eines sofortigen und bis auf Widerruf geltenden generellen Feuerverbotes im Wald und in Waldesnähe (bis 200m Abstand). Das Verbot gilt auch für fest eingerichtete Feuerstellen, Höhenfeuer und für Feuerwerk. Zudem hat die Gemeinde Oberrieden mit Verfügung vom 31. Juli 2018 für das gesamte Gemeindegebiet ein allgemeines Feuerverbot erlassen, welches insbesondere auch für das Siedlungsgebiet und das Grillieren mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle oder Holzkohle betrieben werden, miterfasst.

Die bisherigen Gewitterregen waren nicht genügend ergiebig, um die Situation dauerhaft zu entspannen. Das vom Kanton Zürich erlassene Feuerverbot in Wäldern und Waldesnähe gilt daher weiterhin.

Die anhaltende Trockenheit und die hohen Temperaturen bleiben zwar bestehen, jedoch nicht mehr in dem Masse, wie dies Ende Juli und Anfang August der Fall war. Weiterhin können Funkenwürfe grosse Brände entfachen. Das Risiko eines grossen Brandes durch Entfachen von offenem Feuer ist immer noch als gross einzuschätzen und die Folgen wären infolge umfassender Waldanteile auf dem Gemeindegebiet verheerend. Das Risiko der Verursachung eines Brandes durch einen unter Aufsicht betriebenen Holz-, Kohle- oder Holzkohle-Grill erscheint aber als vertretbar.

Das Grillieren auf Privatgrund (eigener Garten, Balkon, Terrasse usw.) mit Grillgeräten, die mit Holz, Kohle, oder Holzkohle betrieben werden, ist ab sofort unter Aufsicht und Einhaltung der gebotenen Sicherheitsmassnahmen gestattet.

Zum Schutz der Bevölkerung und der Natur ist gestützt auf § 18 Abs. 1 und 2 der Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) für das Gemeindegebiet Oberrieden weiterhin ein allgemeines Verbot offener Feuer aufrecht zu erhalten.

Voraussetzung für den Widerruf des Verbots bilden ausgiebige und flächendeckende Niederschläge, verbunden mit einem Rückgang der Temperaturen. Der Widerruf wird publiziert.

-Mitteilung der Gemeinde Oberrieden (mba)

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