Die Baudirektion Zürich wurde eingeladen, sich zum Massnahmenplan zu äussern.
strassensperre
In Mühleturnen BE kam es zu einem Unfall. (Symbolbild) - Keystone
Ad

Die Baudirektion Zürich hat für Seuzach sog. Gefahrenbereiche festgelegt. Diese müssen bei allen raumwirksamen Tätigkeiten und planungsrechtlichen Festlegungen berücksichtigt werden. Die Gemeinden sind verpflichtet, eine Massnahmenplanung in diesen Gefahrenbereichen zu erarbeiten. Diese hat aufzuzeigen, wo und wie Schäden durch Naturereignisse verhindert, vermindert oder vermieden und damit Menschen, Sachwerte und Infrastrukturanlagen geschützt werden können.

Die Massnahmenplanung zur Umsetzung der Gefahrenkarte Kempttal/Näfbach beinhaltet insgesamt 25 Massnahmen, die teilweise bereits umgesetzt und/oder im Unterhaltsplan der Abteilung Werke + Strassen enthalten sind. Allfällig bauliche Massnahmen sind innerhalb von 10 Jahren umzusetzen und in den langfristigen Investitionsplan aufzunehmen. Die Baudirektion Zürich wurde eingeladen, sich zum Massnahmenplan zu äussern.

Ad
Ad