Am 10. Februar findet die Abstimmung zur Ausgleichsinitiative statt.
Abstimmung
Abstimmung (Symbolbild) - Keystone
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Elf Gemeinden haben 2016 die Initiative über den Ausgleich der Sozialhilfekosten (Ausgleichsinitiative) eingereicht. Die Initiative verlangt, dass 70 % der Nettosozialhilfekosten aller Gemeinden nach der Einwohnerzahl auf alle Gemeinden verteilt und nur die restlichen 30 % von der jeweiligen Gemeinde selbst getragen werden. Der Regierungsrat, der Landrat und die Gemeinderäte von 29 Gemeinden, die insgesamt 61% der Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons vertreten, lehnen diese Initiative ab, weil diese mit dem geforderten Kostenausgleich eine völlige Umkehr des heutigen Systems bedeuten würde.

Es ist unbestritten, dass die Kosten der Sozialhilfe in den letzten Jahren auch im Kanton Basel-Landschaft stark zugenommen haben und einige Gemeinden überdurchschnittlich hohe Lasten tragen. Laut Medienberichten lehnen aber selbst Gemeinden wie Allschwil, Binningen, Birsfelden und Pratteln, die von einer Annahme der Initiative profitieren würden und künftig über drei Millionen Franken weniger für die Sozialhilfe ausgeben müssten, die Initiative kategorisch ab.

Ausgleichs-Initiative wird zum Anreizkiller

Bei Annahme der Initiative würde der überwiegende Teil der Sozialhilfekosten auf die Gesamtheit der Einwohnergemeinden abgewälzt.

Ein Anreiz, die Sozialhilfekosten im Griff zu halten, bestünde kaum mehr. Das Resultat dürfte sein, dass die Sozialhilfekosten munter weiter steigen und irgendwann auch in der gepoolten Form zum Problem für alle Gemeinden werden.

Gemeinden mit heute tiefen Sozialhilfekosten würden durch Annahme der Initiative, eine erhebliche Mehrbelastung erfahren. Dazu zählen vor allem finanzschwache, ländliche Gemeinden mit Belastungen in anderen Bereichen und hohen Steuerfüssen. Bei Annahme der Initiative müssten diese ihre Steuerschraube noch stärker anziehen.

Gegenvorschlag

Auch der vom Landrat verabschiedete Gegenvorschlag vermag nicht zu überzeugen. Zusätzlich zum bestehenden Finanzausgleich soll neu ein weiteres «Kässeli» für Solidaritätsbeiträge geschaffen werden. Diese sind von allen Gemeinden vorbehaltlos zu zahlen und betragen CHF 10.- pro Einwohner/in. Ergänzt werden diese Solidaritätsbeiträge mit Zahlungen von jeder Gemeinde von maximal CHF 2.50 pro Einwohner/in in den weiterhin bestehenden Härtefonds.

Ausgleichssytem

Das Basellandschaftliche Finanzausgleichsgesetz hat den Zweck «ausgewogene Verhältnisse in der Steuerbelastung und den Leistungen der Einwohnergemeinden zu gewähren.» Mit der Lastenabgeltung Sozialhilfe und den Härtebeiträgen im Rahmen des Ausgleichsfonds des Finanzausgleichsgesetzes stehen die Instrumente heute bereits zur Verfügung, um Gemeinden mit einer überdurchschnittlichen Belastung durch Sozialhilfekosten unterstützen zu können.

Aus dem Fonds für Härtefälle können Gemeinden wie Grellingen oder Laufen entlastet werden. Und mit dem neu geschaffenen Solidaritätsfonds des Finanzausgleichsgesetzes, werden substantielle, zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt.

Der Gegenvorschlag des Landrates weist den Mangel auf, dass er den wirklich bedürftigen Gemeinden zu wenig und solchen, welche finanziell stark sind, unnötig viele Mittel bereitstellt. So werden auch Gebergemeinden im Rahmen des Finanzausgleichs Solidaritätsbeiträge erhalten, wenn sie eine überdurchschnittliche Sozialhilfequote aufweisen.

Finanzielle Folgen der Initiative

Die Folgen einer allfälligen Annahme der Ausgleichsinitiative sind auch für die Mehrheit der Laufentaler Gemeinden beträchtlich. Lediglich Grellingen und Laufen würden stark entlastet, alle anderen Gemeinden, ausser Zwingen, aber erheblich belastet. Auch grössere Gemeinden mit relativ niedrigen Sozialhilfekosten, wie Röschenz, Brislach oder Wahlen, würde die Initiative hart treffen. Der Gemeinde Nenzlingen würden bei Annahme der Initiative beträchtliche Mehrkosten entstehen.

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