Aufhebung des Videoreglements

Stadt Zürich
Stadt Zürich

Zürich,

Videoreglement für Sport- und Badeanlagen wird aufgehoben.

Verwaltung
Verwaltung (Symbolbild). - Der Bundesrat

Das Sportamt hebt das Ende Dezember 2017 amtlich publizierte Videoüberwachungsreglement für Sport- und Badeanlagen auf. Das Reglement wird überarbeitet. Kameras ohne Bildaufzeichnung werden ab sofort wieder in Betrieb genommen. Kameras mit Bildaufzeichnung bleiben weiterhin ausser Betrieb, bis ein rechtskräftiges Reglement vorliegt. Ende Dezember 2017 wurde das Reglement zur Videoüberwachung von Sport- und Badeanlagen im Amtsblatt publiziert. Gegen das Reglement wurde Einsprache erhoben. Daraufhin hatte das Sportamt die Videoüberwachung in sämtlichen Sport- und Badeanlagen eingestellt.

Das Reglement wurde nun aufgehoben und ist in Überarbeitung. Sobald das überarbeitete Reglement vorliegt, erfolgt die erneute Publikation im Amtsblatt. Kameras mit Bildaufzeichnung bleiben weiterhin ausser Betrieb, bis ein rechtskräftiges Reglement vorliegt. Kameras ohne Bildaufzeichnung wieder in Betrieb Ab sofort werden in den Sport- und Badeanlagen Kameras, die ausschliesslich zu betrieblichen Zwecken Livebilder übertragen aber keine Bilddaten aufzeichnen beziehungsweise speichern, in Absprache mit dem städtischen Datenschutzbeauftragten wieder in Betrieb genommen. Kameras, die keine Bilddaten aufzeichnen und keine privaten oder öffentlichen Interessen in erheblichem Masse tangieren, unterliegen nicht der Reglementspflicht gemäss städtischer Datenschutzverordnung. Eine detaillierte Übersicht der Kamers ohne Bildaufzeichnung ist online einsehbar. 

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