Antwortschreiben auf offenen Brief zum Schulhaus Schoren

Stadt Thun
Stadt Thun

Thun,

Am 14. Dezember 2018 hat die Schulkommission informiert, dass die beiden Mehrjahrgangsklassen (1. bis 3. Schuljahr und 4. bis 6. Schuljahr) im Schulhaus Schoren aufgelöst werden

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Amtliche Dokument sollen öffentlich zugänglich werden. (Symbolbild) - Keystone

Zur angestrebten Zwischennutzung des Schulhauses Schoren ist in dieser Medienmitteilung das Folgende festgehalten worden: «Im Gebiet Gwatt, Schoren, Buchholz sind mittel- bis langfristig mehrere Bauprojekte geplant, was zu einer Zunahme der Bevölkerung führen wird. Bei Bedarf soll das Schulhaus Schoren wieder als Standort der Thuner Volksschule zur Verfügung stehen. Die Stadt Thun sieht deshalb für das Gebäude eine Zwischennutzung vor. Eine. mögliche Vermietung an Dritte wird geprüft.»

Am 18. Dezember 2018 haben Sie dem Gemeinderat einen offenen Brief zur geplanten Schliessung des Schulhauses Scharen zugestellt. Sie haben darin festgehalten, dass Sie diesen Entscheid nicht akzeptieren können. Gleichzeitig haben Sie Ihrer Erwartung Ausdruck gegeben, dass im Januar ein öffentlicher Anlass zur Klärung der Situation durchgeführt wird.

Am 21. Dezember 2018 hat Gemeinderat Gimmel Ihnen den Eingang Ihres offenen Briefes an den Gemeinderat bestätigt und auf die Zuständigkeit der Schulkommission für die Schaffung oder Aufhebung von Klassen (Klassenorganisation) der Thuner Volksschule hingewiesen. Gleichzeitig hat er das Schreiben an die Schulkommission weitergeleitet. Ebenfalls am 21. Dezember 2018 hat auch die Schulkommission den Eingang Ihres offenen Briefes bestätigt. Dabei ist Ihnen zugesichert worden, dass sich die Schulkommission Ihrem Schreiben annehmen und im Januar auf Sie zukommen wird.

Parallel zum offenen Brief läuft gegenwärtig eine Unterschriftensammlung für eine Petition. Die Petition hat den gleichen Wortlaut wie der offene Brief an den Gemeinderat.

Gemäss Artikel 9 der Stadtverfassung hat jede Person das Recht, beim zuständigen Organ schriftlich Wünsche, Anregungen und Anliegen anzubringen. Sie sind innert drei Monaten zu prüfen und zu beantwarten. Als Erstes muss deshalb die Zustandigkeitsfrage geklärt werden: Für die definitive Schliessung von Schulhäusern ist der Gemeinderat zuständig. Die Schulkommission ist für die Eröffnung bzw. Schliessung von Klassen zuständig. Sie ist dabei an Vorgaben zur Klassengrösse gebunden.

Der Gemeinderat hat Verständnis für die Sorgen der Eltern. Die aktuelle Situation im Schulhaus Scharen ist für die betroffenen Kinder und Familien nicht einfach. Eine Delegation des Gemeinderates hat sich am 7. Januar 2019 vom Präsidium der Schulkommission überzeugen lassen, dass sich die Schulkommission ihren Entscheid nicht einfach gemacht hat. Es sind zahlreiche Varianten und Szenarien geprüft worden. Am Ende hat sich die Schulkommission für die Schliessung und Verlegung der beiden Klassen im Schulhaus Scharen entschieden.

Am 9. Januar 20.19 hat auf Einladung der Schulleitung im Schulhaus Schoren die gewünschte Informationsveranstaltung für die Eltern stattgefunden, an der neben dem Schulkommissionspräsidenten Mark van Wijk auch Gemeinderat Roman Gimmel teilgenommen hat. Wir hoffen, dass sich an diesem Anlass bereits einige Fragen geklärt haben.

Der Gemeinderat hat sich an seinen Sitzungen vom 9. und vom 16. Januar 2019 mit Ihrem offenen Brief befasst. Er hat dabei die folgenden Festlegungen getroffen:

• Der Gemeinderat hält am Schulstandort Schoren fest. Es erfolgt damit keine definitive Schliessung. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass mit den geplanten Überbauungen Hoffmatte und Bostudenzelg die Schülerzahlen so weit steigen, dass im Schulhaus Scharen wieder Klassen geführt werden können. Dem Gemeinderat ist bewusst, dass solche Zusicherungen für die Zukunft für die heutigen Schulkinder und Familien keine grosse Bedeutung haben. Für die Quartierbevölkerung ist diese Absichtserklarung des Gemeinderates aber wichtig. • Ein Verkauf des Schulhauses steht nicht zur Diskussion. Der Gemeinderat will das Schulhaus langfristig für das Quartier sichern. Bei der Zwischennutzung ist darauf zu achten, dass Klasseneröffnungen im Schulhaus Scharen nötigenfalls auch kurzfristig möglich sein sollen. Das Amt für Bildung und Sport wird beauftragt, zusammen mit der Schulkommission dafür zu sorgen, dass in der Schule Scharen so rasch als möglich wieder Klassen geführt werden können, sobald die dafür notwendigen Voraussetzungen (z.B. Schülerzahlen) vorliegen. • Für das Schulhaus Scharen soll eine quartierverträg liche Zwischennutzung gesucht werden. Denkbar sind dabei Z.B. andere schulische Nutzungen. Das Amt für Stadtliegenschaften wird beauftragt, die Zwischennutzung dem Gemeinderat zur Genehmigung zu unterbreiten. • Das Wahl- und Abstimmungslokal im Schulhaus Scharen soll während der Zwischennutzung unverändert betrieben werden können. Das Amt für Stadtliegenschaften wird beauftragt, dies im Rahmen der Zwischennutzung verträglich zu regeln. • Der Pausenplatz soll von den Kindern des Quartiers auch während der Zwischennutzung unverändert benutzt werden können. Das Amt für Stadtliegenschaften wird beauftragt, dies im Rahmen der Zwischennutzung verträglich zu regeln.

Offenbar sind bei der laufenden Unterschriftensammlung für die Petition bereits mehr als 1'500 UnterSchriften zusammengekommen. Die vorliegende Antwort des Gemeinderates auf den offenen Brief stellt auch gleich die Beantwortung der gleich lautenden Petition dar - jedenfalls soweit sie Fragen in der Zuständigkeit des Gemeinderates betrifft. Soweit die Petition Fragen der Klassenschliessungen betrifft, wird sie zuständigkeitshalber an die Schulkommission weitergeleitet.

Am 14. Januar 2019 haben zudem mehrere Personen in dieser Angelegenheit beim Gemeinderat eine Beschwerde eingereicht. Der Gemeinderat ist für die Behandlung dieser Beschwerde nicht zuständig. Die Beschwerde ist deshalb gemäss Artikel 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG) an die zuständige Stelle der kantonalen Erziehungsdirektion weitergeleitet worden.

Wir bitten Sie um Verständnis für unsere zurückhaltende Antwort. Abschliessend möchten wir Ihnen für Ihren Einsatz für Ihre Kinder und für eine gute Schule im Quartier danken. Eine gute Unterstützung durch die Eltern ist ein wichtiger Faktor für den Bildungserfolg der Schülerinnen und Schüler. Wir sind überzeugt, dass es auch mit einem etwas längeren Schulweg möglich sein wird, ein gutes, förderliches Bildungsklima und ein lebendiges Quartierleben aufrechtzuerhalten.

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