Änderungen in Anschlussverträgen von Vorsorgewerken

Der Bundesrat
Der Bundesrat

Bern,

Der Bundesrat hat diverse Änderungen in den Anschlussverträgen verschiedener Vorsorgewerke von PUBLICA genehmigt. Diese treten per 1. Januar 2019 in Kraft.

Mietzinswucher
Den Angeklagten wird vorgeworfen, Mietzinswucher betrieben zu haben. (Symbolbild) - Unsplash

Die Anschlussverträge des Vorsorgewerks Bund und der Vorsorgewerke der dezentralen Verwaltungseinheiten regeln die Beziehung zwischen dem jeweiligen Arbeitgeber und der Pensionskasse PUBLICA. Zentrales Element der Anschlussverträge ist das jeweilige Vorsorgereglement. Dieses bildet die Grundlage für die berufliche Vorsorge der angestellten Personen. Die Bestimmungen werden regelmässig überprüft und wenn nötig angepasst.

Es wurden verschiedene formale und technische Anpassungen in den Vorsorgereglementen vorgenommen. Zudem wurde die Voraussetzung geschaffen, dass dezentrale Verwaltungs­einheiten wie beispielsweise COMPENSWISS, die im Vorsorgewerk Bund verbleiben, aber über ein eigenes Lohnsystem verfügen, trotzdem das Vorsorgereglement des Bundes an­wenden können.

Der Anschlussvertrag des Vorsorgewerks SNM (Vorsorgewerk des Schweizerischen National­museums) wurde revidiert und liegt nun in einer neuen Fassung vor.

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