Wer Bauland hortet, soll nicht mit Steuersenkung belohnt werden

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Frauenfeld,

Wer Bauland hortet, soll nicht mit einer Steuersenkung belohnt werden.

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Der Thurgauer Grossen Rat hat am Mittwoch eine Motion gutgeheissen, welche den Rabatt bei der Grundstückgewinnsteuer für langjährige Besitzer von Grundstücken abschafft.

Die Motion von Vico Zahnd (SVP), die den sogenannten Haltezeitrabatt abschafft, wurde mit 61 gegen 53 Stimmen gutheissen. Die Regierung muss nun einen einheitlichen Steuersatz für Grundstückgewinne einführen. Allerdings darf die Änderung nicht zu Steuerausfällen führen.

Der Haltezeitrabatt auf die Grundstückgewinnsteuer wird höher, je länger jemand ein Grundstück besitzt. Um Spekulationen zu verhindern, muss ein Eigentümer heute mehr als die Hälfte des Gewinns abgeben (54,4 Prozent), wenn er die Liegenschaft innerhalb von drei Jahren weiterverkauft. Verkauft ein Besitzer die Liegenschaft hingegen erst nach 23 Jahren, beträgt der Steuersatz lediglich 11,2 Prozent.

Die Regelung gegen Spekulation sei nicht mehr zeitgemäss. Das Horten von Bauland dürfe nicht steuerlich begünstigt werden, argumentierten die SVP, die SP und die Grünen. Auch der Regierungsrat war bereit, den Haltezeitrabatt abzuschaffen. Er sei ohnehin kein taugliches Mittel gegen Spekulation, da professionelle Liegenschaftenhändler nicht der Grundstückgewinnsteuer unterliegen, sondern der Gewinn- oder Einkommenssteuer.

Nachteil für Hausbesitzer

Man müsse unterscheiden zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken, forderten die Gegner der Motion. Bei unbebauten Grundstücken mache die Abschaffung des Haltezeitrabatts Sinn, bei bebauten aber nicht.

Würde der Rabatt für langjährige Hausbesitzer abgeschafft, würden vor allem ältere Menschen benachteiligt, die ihr Haus viele Jahre selbst bewohnt und gepflegt hätten. Wenn sie das Haus verkaufen, weil sie in eine Wohnung oder in ein Altersheim gehen, würden sie mit höheren Steuern bestraft.

Gemäss der FDP ist die Abschaffung des Rabatts kein Mittel gegen Baulandhortung, da es im Kanton kaum Baulandhortung gebe. Der Thurgau habe einen hohen Leerwohnungsbestand, der in einem Missverhältnis zur Anzahl bereits bewilligter Wohnbauprojekte stehe. Die Abschaffung des Haltezeitrabatts sei nichts anderes als eine Steuererhöhung für Familien und Gewerbebetriebe.

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