Teilrevision der Nutzungsplanung

Stadt Zofingen
Stadt Zofingen

Zofingen,

Das erste Paket der Teilrevision der Zofinger Nutzungsplanung liegt vor.

Konferenztisch (Symbolbild)
Konferenztisch (Symbolbild) - Keystone

Der Zofinger Einwohnerrat wird an seiner Sitzung vom 18. März 2019 über das erste Teilpaket der teilrevidierten Nutzungsplanung beraten und abstimmen. Diese Teilrevision steht ganz im Zeichen der qualitätsvollen Innenentwicklung. Sie reagiert auf die geänderten Gesetzesbestimmungen auf eidgenössischer und kantonaler Ebene sowie die gewandelten Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft. Die Botschaft des Stadtrates an den Einwohnerrat zur Teilrevision der Nutzungsplanung wird von einer einwohnerrätlichen Spezialkommission unter dem Vorsitz von Einwohnerrat Dr. Mischa Berner (Dynamische Mitte) vorgeprüft.

Die rechtskräftige Zofinger Nutzungsplanung stammt aus dem Jahr 2013. Zwischenzeitlich wurden das eidgenösschische Raumplanungsgesetz, das kantonale Baugesetz sowie der kantonale Richtplan angepasst. Die Stadt Zofingen regiert nun auf diese Änderungen mit einer Teilrevision der Nutzungsplanung, in der zudem auch auf neue Entwicklungen und Bedürfnisse in der kommunalen Siedlungsentwicklung eingangen wird. Die vorliegende Teilrevision beinhaltet die Teiländerung des Bauzonenplanes und der Bau- und Nutzungsordnung.

Der Stadtrat Zofingen nimmt den haushälterischen Umgang mit dem Boden und den Kulturlandschutz sehr ernst. Er ist sich bewusst, dass der aktuelle Bauzonenplan Nutzungsreserven und somit ein entsprechendes Verdichtungspotenzial aufweist. Die Teilrevision der Nutzungsplanung fördert daher die Siedlungsentwicklung nach innen innerhalb der bestehenden Bauzonengrenzen. Dort soll der vorhandene Raum besser ausgenutzt werden. Bei moderater baulicher Entwicklung sollen die städtebaulichen Qualitäten und Identitäten der jeweiligen Siedlungen erhalten bleiben. Bauliche Verdichtung ist jedoch nicht immer und auch nicht überall möglich. Veränderungen der städtebaulichen Strukturen sind immer das Ergebnis eines Abwägungsprozesses.

Umzonungen von der Arbeitszone in die Mischzone

Es finden keine Einzonungen oder Ausdehnungen der Siedlungsflächen statt. Die bestehenden Landwirtschafts-, Natur- und Erholungsräume bleiben in ihrem Umfang und ihrer Qualität unangetastet. Verschiedene Grundstücke in der Arbeitszone werden hingegen in Mischzonen umgezont. Auf der Grundlage der neuen Nutzungsvorschriften haben Grundeigentümer bereits Entwürfe von Gestaltungsplänen eingereicht. Sie dokumentieren ihr Interesse an der baldigen Realisierung ihres Vorhabens und bekennen sich dadurch zum Standort Zofingen.

Gestaltungsplan als Steuerungsinstrument

Mit der Pflicht zur Erstellung von Gestaltungsplänen will der Stadtrat die Siedlungsentwicklung in Richtung einer hohen Wohnqualität steuern. Gestaltungspläne sind dabei sowohl ein Instrument zur Steuerung der Verdichtung, als auch zur Sicherung der städtbaulichen Qualität. Die bauliche Verdichtung im Rahmen eines Gestaltungsplanes erfordert eine Interessenabwägung zwischen privaten und städtischen Anliegen. Nebst der städtebaulichen Qualität soll auch der Erhalt der Frei- und Grünflächen weiter an Bedeutung gewinnen.

Für folgende Gebiete sind Gestaltungspläne vorgesehen: Haurihäuser (unüberbauter Teil), Hei- ternplatzweg, Ringiervilla Heitern und Obere Rebbergstrasse, Aarburgerstrasse K104, Obere Brühlstrasse (Cartub), Funkenstrasse Ost und West, Swissprinters, Vorstadt Nord-West. Durch die Bezeichnung der Verdichtungsgebiete wird die Planungssicherheit erhöht.

Im Rahmen von Gestaltungsplanverfahren können neu zwei Vollgeschosse (ausser in der W2, WA2, Neuquartier- und Altstadtzone) in Abweichung zur Regelbauweise zugelassen werden, wenn eine städtebauliche bessere Lösung erzielt wird und sich die Bebauung gut ins bestehende Umfeld einfügt. Gestaltungspläne haben die Qualität sicherzustellen und nachzuweisen.

Konzept Höhere Bauten

Mit der Teilrevision der Nutzungsplanung liess der Stadtrat ein behördenverbindliches Konzept "Hö- here Bauten" erstellen. Es zeigt auf, wo höhere Bauten in Zofingen in der Wohn-, Misch- und Ar- beitszone sinnvollerweise erstellt werden können. Die Konzentration der baulichen Nutzfläche schafft Spielräume für grössere zusammenhängende Grün- und Freiflächen. Höhere Bauten bedin- gen jeweils ein Gestaltungsplanverfahren.

Die Ausnützung der Grundstücke und die Bauzonenkapazität werden durch Höhere Bauten nicht verändert. Die Realisation von Höheren Bauten führt damit auch nicht zu einem höheren Bevölke- rungswachstum. Durch die Möglichkeit der verdichteten Bauweise werden hingegen die Spielräume für die Frei- und Grünflächen verbessert.

Spezialkommission unter der Leitung von Dr. Mischa Berner

In den nächsten Wochen wird sich eine einwohnerrätliche Spezialkommission unter dem Vorsitz von Einwohnerrat Dr. Mischa Berner (Dynamische Mitte) mit dem ersten Paket der Teilrevision der Nutzungsplanung auseinandersetzen. Die Spezialkommission wird zuhanden des Einwohnerrates Zofingen eine entsprechende Stellungnahme abgeben. Der Einwohnerrat wird die Vorlage an seiner Sitzung vom 18. März 2019 beraten und verabschieden.

Weitere anstehende Planungsaufgaben, wie die Umsetzung der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB), die Umsetzung der Gewässerräume und die Behand- lung der städtischen Kulturobjekte werden in der nächsten Teilrevision der Nutzungsplanung be- handelt.

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