Steuerung und Sperrung von elektrischen Verbrauchern
Der neue Artikel 8c der StromVV stellt es dem Endverbraucher frei, seine elektrischen Geräte sperren oder steuern zu lassen.

Für den sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzbetrieb werden in der Regel Wärmepumpen, Boiler, Elektro-Speicherheizungen und ähnliche Geräte zu gewissen Zeiten gesteuert und gesperrt. Für diesen Eingriff werden die Endverbraucher mit einem Niedertarif entschädigt. Der Endverbraucher kann die Steuerung und Sperrung der eigenen Lasten ablehnen.
Bei einer Ablehnung entfällt die Entschädigung der Niedertarifzeit und der Gesamtverbrauch wird zum Ansatz des BasisEinheitstarifes verrechnet. Ein allfälliger Wechsel des Kunden per 1. Januar des folgenden Kalenderjahrs ist vorgängig bis am 30. November schriftlich zu melden (Wechsel nur per Ende Jahr möglich). Gemäss Art. 5 Strom VV sind Abschaltungen für einen sicheren und stabilen Netzbetrieb von einer allfälligen Ablehnung ausgenommen und kommen ohne Entgelt zur Anwendung. Somit werden die bestehenden Sperreinrichtungen weiterhin eingebaut und funktionstüchtig bleiben. Bei Neuanlagen wird der Einbau von Sperreinrichtungen nach wie vor verlangt.