Stadt will Sauberkeitsrappen endlich einführen

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Die Entsorgung von Siedlungsabfällen im öffentlichen Raum kostet die Stadt Bern jährlich rund elf Millionen Franken.

Abfall Container vor dem Haus. (Symbolbild)
Abfall Container vor dem Haus. (Symbolbild) - Nau.ch

Die Stadt Bern will ein Bundesgerichtsurteil von 2012 endlich umsetzen und den Sauberkeitsrappen einführen. Er soll dafür sorgen, dass die Entsorgung von Abfall im öffentlichen Raum künftig von den Verursachern mitfinanziert wird.

Der Gemeinderat hat die entsprechende Revision des Abfallreglements in die öffentliche Vernehmlassung geschickt. Gemeinderätin Ursula Wyss präsentierte die Vorlage am Montag den Medien. Mit der Einführung einer lokalen Verursachergebühr nehme Bern schweizweit eine Vorreiterrolle ein, erklärte Wyss.

Die Entsorgung von Siedlungsabfällen im öffentlichen Raum kostet die Stadt Bern jährlich rund elf Millionen Franken. Zu diesen Abfällen gehört Kehricht, der korrekt in Kübeln entsorgt wurde, aber auch Müll, der achtlos auf Strassen, Plätzen und in Parks weggeworfen wird.

Die Kosten für die Entsorgung dieser Abfälle dürften nicht vollständig der Allgemeinheit übertragen werden, entschied das Bundesgericht 2012. Die Lausanner Richter verlangten eine Gebühr, die einen Anreiz schaffe, Abfall zu reduzieren oder gar zu vermeiden.

Lange Vorgeschichte

2014 präsentierte der Gemeinderat die Idee eines Sauberkeitsrappens - und stiess damit auf heftigen Widerstand von Läden in der Innenstadt und bürgerlichen Parteien. Seither wurde das Gebührenkonzept verfeinert - und ist nun reif für die Vernehmlassung.

In die Pflicht genommen werden nicht jene Menschen, die den Abfall direkt zurücklassen - dafür aber all jene, die mit Verpackungen und ähnlichem dazu beitragen, dass Abfall im öffentlichen Raum anfällt. Zu diesen «Sekundärverursachern» zählt die Stadt etwa Take-Away-Betriebe, Kioske und Lebensmittelgeschäfte, aber auch die Herausgeber von Gratiszeitungen.

Es können aber auch sogenannte «Präsenzverursacher» sein. Die Behörden verstehen darunter Bars, Nachtlokale und Veranstalter, die dafür sorgen, dass sich Personen über längere Zeit im öffentlichen Raum aufhalten und Abfall zurückbleibt. Von der Gebühr befreit sind unter anderem Kleinstbetriebe und «Veranstaltungen im öffentlichen Interesse».

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