Bis 2020 sollten auf allen geeigneten Dachflächen der kantonalen Verwaltung Solaranlagen installiert sein. So steht es im Energiekonzept. Bedeutende Fortschritte zur Erreichung dieses Ziels seien bisher nicht sichtbar, kritisiert die CVP-GLP-Fraktion in einem Vorstoss.
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Der Kanton St. Gallen habe 2013 mit einem Energiekonzept auf die Herausforderungen nach der Atomenergiekatastrophe in Fukushima reagiert, schreibt die CVP-GLP-Fraktion in ihrem Vorstoss.

Im Konzept werde unter anderem festgehalten, dass sich der Kanton vorbildlich verhalten müsse, wenn es bei eigenen Bauten und Anlagen um die Energieeffizienz und um die Produktion von erneuerbaren Energien gehe.

Zu den ausformulierten Massnahmen gehöre, dass der Kanton seine Dachflächen für die Produktion von Solarstrom nutze oder sie Interessierten zur Verfügung stelle. Dafür gebe es einen Zeitplan: Bis 2020 sollen alle geeigneten Dachflächen für die Produktion von Solarstrom genutzt werden.

Nur noch wenig Zeit

«Wir sind nun im Jahr 2018 und damit verbleiben weniger als zwei Jahre, um das vorgesehene Ziel für 2020 zu erreichen», schreibt die Fraktion.

Es mache den Anschein, als wenn die zuständigen Stellen im Kanton die festgelegte Massnahme «nur zögernd erledigen». Unter anderem sei noch offen, wie der Begriff «geeignete Dachflächen» überhaupt definiert werde.

Die CVP-GLP-Fraktion will von der Regierung wissen, wie weit das Baudepartement von der Erreichung des Ziels für 2020 entfernt sei.

Weiter werden Auskünfte darüber verlangt, wann eine Dachfläche als «geeignet» bezeichnet werde und wie die Interessen zwischen Denkmalschutz und der Produktion von erneuerbaren Energien gegeneinander abgewogen werden.

-Mitteilung der SDA (mis)

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