Gossauer Energiefonds jetzt mit klareren Förderregeln
Der Energiefonds Gossau passt ab 1. August 2025 die Förderbedingungen an kantonale Vorgaben an. Die Förderbeiträge bleiben unverändert.

Der Stadtrat hat auf 1. August 2025 die Vollzugsverordnung zum städtischen Energiefondsreglement an die kantonalen Vorgaben angepasst, teilt die Stadt Gossau mit. Damit erhalten Antragstellerinnen und Antragsteller präzisere Informationen zu den vom Energiefonds Gossau unterstützten Massnahmen.
Die Änderungen betreffen die Förderung von Gebäude-Energienachweisen, Anlagen zur CO2-neutralen Wärmeproduktion sowie von Photovoltaikanlagen und Energiespeichern.
Neu ist präzisiert, dass der Gossauer Energiefonds keine Beiträge an Energienachweise und Wärmeproduktionsanlagen leistet, wenn diese bereits kantonale Fördermittel erhalten haben. Die Höhe der Förderbeiträge bleibt unverändert.