Schule Kilchberg; Anschaffung eines Schulraum-Provisoriums an der Alten Landstrasse 120

    Mit dem Neubezug der Überbauungen Obere Bänklen, Breitloo und der Arealüberbauung Schlimbergstrasse/Kreuzstrasse sind mit weiteren Familienzuzügen im 2019 zu rechnen.

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    Blick in ein Klassenzimmer. (Symbolbild) - Keystone

    Auf Beginn des neuen Schuljahres 2019/2020 sind für zusätzliche Klassen der Mittelstufe im Schulhaus Alte Landstrasse 120 zu wenig Klassenzimmer vorhanden. Auch benötigt der Mittagstisch zum bisherigen Standort im Gemeindehaus an der Alten Landstrasse 110 weitere Raummöglichkeiten.

    Mit dem Neubezug der Überbauungen Obere Bänklen, Breitloo und der Arealüberbauung Schlimbergstrasse/Kreuzstrasse sind mit weiteren Familienzuzügen im 2019 zu rechnen. Gleichzeitig wurde ersichtlich, dass der zusätzlich benötigte Schulraum auf Schuljahr 2019/2020 nicht über die Räume der Schulanlage Brunnenmoos abgedeckt werden kann, da diese Räume für zusätzliche Klassen der Unterstufe benötigt werden. Für die Schule Kilchberg wird ab Schuljahr 2019/2020 daher Zusatzschulraum benötigt.

    Aufgrund des sehr knappen Zeitfensters zur Erstellung von neuem Schulraum hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 22. Januar 2019 beschlossen, ein zweigeschossiges Provisorium in Form eines Pavillons einzusetzen. Im ersten Jahr ist ein Mietverhältnis, welches bei Bedarf durch einen Kauf des Gebäudes ersetzt werden könnte, vorgesehen.

    Das vorgesehene Schulraumprovisorium steht zurzeit in der Gemeinde Wallisellen im Einsatz und kann rechtzeitig auf den Schuljahresbeginn in Kilchberg in Betrieb genommen werden. Das Provisorium der Fa. ERNE AG entspricht den Raumanforderungen der Schule und der Forderung nach Nachhaltigkeit der Gemeinde Kilchberg. Es wird als attraktiver, kompakter Holzbau geliefert, ist aufgrund des heutigen Standortes in Wallisellen (Fluglärm) hervorragend gegen Aussenlärm geschützt und entspricht, abgesehen von der kontrollierten Lüftung, den MINERGIE-Vorgaben. Das Vorhaben ist sowohl ökonomisch wie auch ökologisch sinnvoll und notwendig.

    Die Mietkosten und die Vorinvestitionen zur Installierung des Pavillons sind gebundene Ausgaben und liegen deshalb in der Kompetenz des Gemeinderates. Ein allfälliger Kauf des Pavillons wird den Stimmberechtigten rechtzeitig zur Genehmigung anlässlich einer Gemeindeversammlung unterbreitet.

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