Stadt Zürich

Regierung erklärt Holzinitiative für ungültig

Keystone-SDA
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Zürich,

Für den Zürcher Regierungsrat ist die Holzinitiative ungültig: Sie sei nicht kompatibel mit anderen gesetzlichen Vorgaben.

Von links nach rechts: Dr. Kathrin Arioli (Staatsschreiberin), Dr. Silvia Steiner, Ernst Stocker, Carmen Walker Späh (Vizepräsidentin 2018/2019), Dr. Thomas Heiniger (Präsident 2018/2019), Markus Kägi, Mario Fehr, Jacqueline Fehr - Foto: André Springer, zvg Staatskanzlei Kanton Zürich
Von links nach rechts: Dr. Kathrin Arioli (Staatsschreiberin), Dr. Silvia Steiner, Ernst Stocker, Carmen Walker Späh (Vizepräsidentin 2018/2019), Dr. Thomas Heiniger (Präsident 2018/2019), Markus Kägi, Mario Fehr, Jacqueline Fehr - Foto: André Springer, zvg Staatskanzlei Kanton Zürich - Community

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Mit der Holzinitiative sollten bei öffentlichen Bauaufträgen im Kanton Zürich die heimischen Unternehmen und der Einsatz von Zürcher Holz gefördert werden.

Eingereicht hatte die Holzinitiative ein Bürger aus Sternenberg. Der Kantonsrat hatte für sein Anliegen ein offenes Ohr. Die Initiative wurde darum an die Regierung überwiesen, die diese nun aber für ungültig erklären will. Im öffentlichen Beschaffungsrecht im Rahmen von Submissionen sei es nicht zulässig, den Herkunftsort eines Materials vorzuschreiben, schreibt die Regierung in ihrer am Donnerstag publizierten Antwort.

Herkunftsangaben oder technische Spezifikationen dürften nicht dazu benutzt werden, inländische Erzeugnisse zu bevorzugen. Berücksichtigt werden muss das wirtschaftlichste Angebot. In dieser Vorgabe gebe es aber Spielraum, damit «am wirtschaftlichsten» nicht gleichbedeutend sei mit «am billigsten», hält die Zürcher Regierung fest. Dennoch sei es nicht die Aufgabe des Vergaberechts, einen bestimmten Baustoff zu fördern.

Ganz unmöglich ist die Erfüllung des Anliegens übrigens nicht: Im Bereich der freihändigen Vergabe sei es möglich, ausdrücklich Zürcher Holz zu verlangen. Auch im Einladungsverfahren könnten ausdrücklich Zürcher Anbieter berücksichtigt werden, schreibt die Regierung. Über die Ungültigkeitserklärung der Initiative wird der Kantonsrat entscheiden.

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