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    Parlament bekennt sich zur Berglandwirtschaft

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    Im Kanton Luzern werden neu mehr Bergbauernbetriebe als Gewerbebetriebe gelten.

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    Der Kantonsrat hat die Gewerbegrenze von bislang 0,8 Standardarbeitskraft auf 0,6 gesenkt.

    Der Kanton Luzern reagiert mit der Änderung auf neue Bundesvorgaben. Der Bundesrat hatte die Standardarbeitskraft, eine Einheit zur Berechnung der Betriebsgrösse, dem technischen Fortschritt angepasst. Die Bergbauern würden vom technischen Fortschritt aber weniger profitieren, sagte Jost Troxler (SVP). Hasan Candan (SP) sagte, die Herabsetzung der Gewerbegrenze durch den Kanton Luzern sei ein Bekenntnis zur Berglandwirtschaft.

    Die Anerkennung als Gewerbebetrieb kann sich für die Bauern existenzsichernd auswirken. Bäuerliche Gewerbebetriebe haben Vorteile im Bodenrecht, im Raumplanungsrecht und im Pachtrecht. Auf die Direktzahlungen hat dies aber keine Auswirkungen.

    Im Kanton Luzern lag die kantonale Gewerbegrenze bisher bei 1,0 Standardarbeitskraft für Bauernhöfe in der Talzone und bei 0,8 in der Berg- und Hügelzone. Von den 1532 Landwirtschaftsbetrieben in der Bergzone erfüllen 1131 oder knapp drei Viertel diese Grenze und gelten als Gewerbebetrieb.

    Mit der Senkung auf 0,6 Standartarbeitskraft werden neu 134 weitere Betriebe oder gegen 10 Prozent der Bergbauernhöfe die Gewerbegrenze erreichen. Fast 270 Betriebe oder 17 Prozent bleiben weiterhin darunter.

    Mit der Herabsetzung der Gewerbegrenze dürfte sich der Strukturwandel in der Berglandwirtschaft verlangsamen. Auch dürften mehr Bauten und Anlagen im Berggebiet zu Wohnzwecken und für nichtlandwirtschaftliche Nebenbetriebe bewilligt werden. Regierungsrat Robert Küng sicherte zu, dass darauf ein Auge gehalten werde.

    Im Kanton Luzern hat die Zahl der Landwirtschaftsbetriebe in der Bergzone von 2000 bis 2016 um 20 Prozent abgenommen. Im Schweizer Schnitt war der Strukturwandel stärker, die Abnahme lag bei 26 Prozent. Die Nutzfläche der Luzerner Bergbauernhöfe ist 19 Prozent kleiner als im Schweizer Schnitt.

    Das Parlament stimmte der Vorlage nach erster Lesung mit 100 zu 6 Stimmen zu. Die Nein-Stimmen stammten von der GLP und der Grünen.

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