Die Nidwaldner Regierung will die Gewinnsteuern für juristische Personen von aktuell 6 Prozent auf 5,1 Prozent senken.
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Anlass ist die Steuergesetzrevision, die mit der Bundesvorlage nötig werden könnte.

Die Schweiz muss auf internationalen Druck hin Steuerprivilegien für Statusgesellschaften abschaffen. Der Bund will das mit dem neuen Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) erreichen.

Zwar ist gegen das Geschäft das Referendum angekündigt. Doch der Kanton Nidwalden könne nicht zuwarten und habe daher bereits die Eckwerte ausgearbeitet, wie er die Reform umsetzen wolle, sagte Finanzdirektor Alfred Bossard am Mittwoch in Stans.

Um den Wegfall der Statusgesellschaften abzufedern, sind verschiedene Massnahmen vorgesehen. So senkt Nidwalden etwa die Gewinnbesteuerung für juristische Personen. Weil der Bund den Anteil an der direkten Bundessteuer von 17 auf 21,2 Prozent erhöht, erhielte Nidwalden zusätzlich 7,2 Millionen Franken. Unter dem Strich rechnet die Regierung mit einem Mehrertrag von 9,2 Millionen Franken beim Kanton und 2 Millionen Franken bei den Gemeinden.

Die Gewinnsteuerbelastung sinkt in Nidwalden von 12,66 auf 11,79 Prozent. Im Vergleich mit anderen Kantonen stehe man damit schweizweit an der Spitze, was die Steuerattraktivität angehe. Allerdings würden mit der Harmonisierung die Steuerunterschiede in den einzelnen Kantone stark schwinden. Das mache ihm nicht so viel Freude, sagte Bossard.

Weniger Geld für Landeskirchen

Neu aufgeteilt wird die Verteilung der Einnahmen der Gewinnsteuern innerhalb des Kantons. So sollen die Landeskirchen, auf die bislang 9 Prozent entfielen, künftig noch 7 Prozent erhalten. Dies zu Gunsten der Gemeinden, die auf 39 Prozent kommen. Der Rest bleibt beim Kanton. Die Landeskirchen hätten Zustimmung signalisiert, sagte Bossard, zumal sie in der Vergangenheit vom Steuerwachstum bei den juristischen Personen stark profitiert hätten.

Von den sechs fakultativen Massnahmen will Nidwalden weiter Kapitalleistungen aus der beruflichen Vorsorge weniger stark besteuern. Für Auszahlungen aus der 2. und 3. Säule soll künftig der Steuersatz von einem Viertel gelten statt heute Zweifünftel. Nidwalden liege hier im Schweizer Schnitt eher im Mittelfeld. «Wir sind der Meinung, dass künftig mehr Kapitalleistungen bezogen werden dürften», sagte Bossard. Die Massnahme soll das Abwandern verhindern und zusätzliche Anziehungskraft sein.

Als sozialer Ausgleich soll die Ausbildungszulage um 20 Franken auf 290 Franken pro Monat erhöht werden, ohne dass Arbeitgeber mehr Beiträge bezahlen müssen. Mit der Revision wolle der Kanton einerseits die Standortattraktivität erhalten und anderseits das strukturelle Defizit von jährlich 15 bis 17 Millionen Franken auf ein angemessenes Niveau reduzieren, sodass man ohne Steuererhöhung in die Zukunft gehen könne.

Das Geschäft geht jetzt in die Vernehmlassung, die erste Lesung im Landrat ist für Mai 2019 vorgesehen, das Inkrafttreten im Januar 2020. In Nidwalden rechnet man bereits damit, dass es gegen die Bundesvorlage zum Referendum und damit zu einer Volksabstimmung am 19. Mai kommt. Bei einem Nein an der Urne würde die Regierung die kantonale Vorlage zurückziehen. Weil dann die Gegenfinanzierungsmassnahmen in Frage gestellt sind, müsste man zurück auf Feld 1.

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