Neue Norm erhöht Kostenaufwand
Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich hat ihre Empfehlung zur Ausgestaltung der hindernisfreien Bushaltestellen per 30. April 2018 geändert.

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Die Gemeindeversammlung hat am 14. Dezember 2017 für die Anpassung der Bushaltestellen an die Bedürfnisse von alters- und behinderungsbedingt beeinträchtigten Menschen einen Rahmenkredit von Fr. 680'000 bewilligt. Sie legte fest, dass die Massnahmen vor dem 31. Dezember 2023 zu realisieren sind und hat den Gemeinderat mit dem Vollzug beauftragt.
Gemäss Ziffer 2.4 der damaligen Weisung sind bei allen Bushaltestellen die Anlegekanten auf eine Höhe von 16 cm zu bauen. Mit der per 30. April 2018 geänderten Empfehlung des Kantons Zürich ist die Anlegekante nun grundsätzlich auf 22 cm zu erhöhen. Der Kanton setzt diese Vorgabe bei der Sanierung seiner Haltestellen ab sofort um und empfiehlt den Gemeinden dasselbe. Die Zusatzkosten gelten als gebundene Ausgabe im Sinne von § 103 des Gemeindegesetzes.
Der Gemeinderat wird bei der Projektgenehmigung und Kreditfreigabe der einzelnen Etappen die jeweiligen Zusatzkosten als gebundene Ausgabe ergänzend zum Rahmenkredit der Gemeindeversammlung bewilligen.