Appenzellerland

Mitteilungen der Standeskommission

Aus den Verhandlungen der Standeskommission vom 22. Januar 2019.

Konferenztisch (Symbolbild)
Konferenztisch (Symbolbild) - Keystone

Wahl als Sachbearbeiterin im Erziehungsdepartement

Claudia Hollenstein, Appenzell, ist als Sachbearbeiterin für das Erziehungsdepartement gewählt worden. Sie tritt die mit dem Weggang von Stephanie Bürki freiwerdende Stelle mit einem Pensum von 100% am 1. Februar 2019 an.

Kündigung

Thomas Zimmermann, Oberleutnant und erster Stellvertreter des Polizeikommandanten bei der Kantonspolizei Appenzell I.Rh., wird auf Ende April 2019 seine Stelle im Polizeikorps aufgeben und beim Bund eine neue Aufgabe antreten. Die Standeskommission hat die Ausschreibung der Stelle bewilligt.

Rücktritt aus der Landesschulkommission

Maja Michel-Kirchgraber, Appenzell Steinegg, hat auf das Ende des laufenden Amtsjahrs ihren Rücktritt als Mitglied der Landesschulkommission erklärt. Die Ersatzwahl wird der Grosse Rat an der Junisession 2019 vornehmen.

Revision Standeskommissionsbeschluss

Die Standeskommission hat kleine Änderungen der Organigramme mehrerer Departemente genehmigt und den Standeskommissionsbeschluss über die Departemente, Amtsstellen und Kom- missionen entsprechend angepasst.

Die Standeskommission hatte am 5. Juni 2018 die Aufhebung des Landeshauptmannamts per Ende 2018 beschlossen. Die bisher diesem Amt zugewiesene Wildkirchlistiftung und der Bereich Bäuerliches Bodenrecht gehören seit dem 1. Januar 2019 zu den Aufgaben des Departementssekretariats des Land- und Forstwirtschaftsdepartements. Im Weiteren wurden im Justiz-, Polizei- und Militärdepartement die militärischen Aufgaben, darunter das Kreiskommando, auf das neue Jahr hin in einem Amt für Militär zusammengefasst. Weiter wurde das Amt für Zivilschutz aufgrund des tatsächlichen Aufgabenbereichs in Amt für Bevölkerungsschutz umbenannt. Schliesslich hat die Standeskommission beschlossen, die bisher noch keinem Departement zugeordnete Appenzeller Kantonalbank administrativ mit dem Finanzdepartement zu verbinden.

Diese Änderungen in den Departementsorganigrammen sind mit entsprechenden Anpassungen des Standeskommissionsbeschlusses über die Departemente, Amtsstellen und Kommissionen vom 3. April 2001 (StKB Dep, GS 172.111) sowie des Standeskommissionsbeschlusses über die Zuständigkeiten bei den Immobilien und Konzessionen des Kantons vom 21. November 2000 (GS 172.112) nachvollzogen worden.

Revision der Hundeverordnung

Die Standeskommission hat den Entwurf für eine Revision der Hundeverordnung beraten und beschlossen, die Vorlage einem Vernehmlassungsverfahren zu unterziehen.

Die Verordnung zum Hundegesetz (Hundeverordnung, GS 560.110) ist seit 2005 in Kraft. In jüngerer Zeit haben sich im Bereich der eidgenössischen Tierschutz- und Tierseuchengesetzgebung verschiedene Änderungen ergeben, die in der Hundeverordnung nachgeführt werden müssen. Die Revision wird zum Anlass genommen, einzelne sprachliche Verbesserungen und Präzisierungen vorzunehmen. So wird insbesondere der Katalog der Hunde, für die keine Abgabe zu leisten ist, genauer gefasst.

Die Standeskommission hat beschlossen, die Grossratsvorlage einer Vernehmlassung zu unterziehen.

Stellungnahme zur Revision des Stromversorgungsgesetzes

Die vom Bund mit einer Revision des Stromversorgungsgesetzes angestrebte schrittweise Weiterentwicklung des Strommarkts wird von der Standeskommission im Grundsatz begrüsst. Vermisst werden Vorschläge zur Stärkung der langfristigen Investitionssicherheit in der Wasserkraft.

Mit einer Teilrevision des Stromversorgungsgesetzes möchte der Bund verschiedene Anpassungen beim Strommarkt vornehmen. Das Ziel der Vorlage besteht darin, die Versorgungssicherheit langfristig zu gewährleisten und die Marktintegration der erneuerbaren Energien zu stärken. Als wichtigste Massnahme ist eine vollständige Öffnung des Strommarkts vorgesehen.

Die Standeskommission begrüsst die Stossrichtung der Vorlage und insbesondere die schrittweise Weiterentwicklung und Öffnung des Strommarkts. Sie befürchtet allerdings, dass die langfristige Investitionssicherheit bei der Wasserkraft nicht gewährleistet ist. Die Investitionssicherheit ist im Hinblick auf die ab Mitte des nächsten Jahrzehnts fällig werdenden Erneuerun- gen wichtiger Konzessionen für die Wassernutzung ein nicht zu vernachlässigender Aspekt in der Erreichung der Ziele der Energiestrategie 2050 und der Erhaltung der Versorgungssicherheit. Im liberalisierten Strommarkt mit seiner erhöhten Preisvolatilität wird es für Wasserkraftwerksbetreiber deutlich schwieriger, die Finanzierung von kapitalintensiven Erneuerungen und Ausbauten ihrer Werke zu sichern. Daher soll die Vorlage noch mit einem Instrument zur Sicherstellung der langfristigen Investitionssicherheit in der Wasserkraft ergänzt werden.

Stellungnahme zu einer Änderung der Verkehrsregeln und Signalisationsvorschriften

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Regelungen zur Verbesserung des Verkehrsflusses auf Autobahnen durch die Aufhebung des Rechtsvorbeifahrverbots wird von der Standeskommis- sion unter Vorbehalten unterstützt. Abgelehnt wird die vorgesehene Erhöhung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von leichten Personenwagen mit Anhängern auf Autobahnen auf 100km/h.

Ein Schwerpunkt der vorgeschlagenen Revision bilden Massnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses. So wird die Aufhebung des Rechtsvorbeifahrverbots auf Autobahnen zur Diskussion gestellt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit von leichten Anhängerzügen auf Autobahnen und Autostrassen soll von 80km/h auf 100km/h erhöht werden.

Die vorgesehene Lockerung des Rechtsvorbeifahrverbots zur Verbesserung des Verkehrsflus- ses wird begrüsst. Die Formulierung der Bestimmung wird aber noch als zu wenig griffig beurteilt. So bietet sie insbesondere keine klare Abgrenzung zwischen erlaubtem Rechtsvorbeifahren und verbotenem Rechtsüberholen. Der Gesetzgeber schafft damit eine neue Rechtsunsicherheit und überlässt es der Polizeipraxis und letztlich der Rechtsprechung, die neu eingefügten unbestimmten Rechtsbegriffe wie «Ausschwenken und Wiedereinbiegen» zu definieren. Die Standeskommission erachtet dieses Vorgehen als nicht richtig. Die Regelung selber sollte präziser gefasst werden.

Die Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit für leichte Personenwagen mit Anhängern auf 100km/h lehnt die Standeskommission ab. Die Erhöhung würde zu einem erhöhten Verkehrs- aufkommen auf der linken Fahrspur der Autobahnen führen, da der Schwerverkehr dann von solchen leichten Anhängerzügen überholt werden kann. Die überholenden Personenwagen mit Anhängern, die nur unwesentlich schneller als die überholten Lastwagen fahren dürfen, werden den Verkehrsfluss auf der Überholspur zusätzlich verlangsamen. Im Weiteren ist zu bedenken, dass die meisten in der Schweiz immatrikulierten Anhänger mit einer Höchstgeschwindigkeit von 80km/h typengeprüft sind. Somit müsste künftig für jeden Anhänger abgeklärt werden, ob er auch für eine Geschwindigkeit von 100km/h zugelassen werden kann. Wenn Autofahrerinnen und -fahrer diese Abklärung nicht machen lassen und mit einem technisch nicht geeigneten Anhänger mit der höheren Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn unterwegs sind, entsteht unnötigerweise eine zusätzliche Gefahr im Strassenverkehr.

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