Keine starren Quoten für Kinder mit Sprachbehinderung

Nach einer längeren Diskussion überwies der Rat die Motion mit 85 gegen 24 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Damit müssen nun die gesetzlichen Regelungen angepasst werden.

Kinder (Symbolbild)
Kinder (Symbolbild) - Gemeinde Burgdorf

In einem parteiübergreifenden Vorstoss aus dem St. Galler Kantonsrat wurde der grosszügigere Zugang von Kindern mit Sprachbehinderungen an die Sprachheilschule verlangt. Die geltenden Quoten seien zu starr. Eine klare Mehrheit überwies die Motion.

In der Motion wurde festgestellt, dass der Kanton 20 von insgesamt 60 Anträgen zur Sprachheilbeschulung von Kindern abgelehnt habe. Der Grund liege unter anderem darin, dass die Regierung auf einer kantonsweiten Einhaltung einer Sonderschulquote von 2,5 Prozent bestehe.

Die Volksschulen der Regionen Rorschach und Wil mit 2,8 beziehungsweise 2,9 Prozent seien denn auch dazu «eingeladen» worden, ihre Zuweisungspraxis zu überdenken.

Keine leichtfertigen Zuweisungen

Es sei aber kein einziger Fall bekannt, in dem leichtfertig ein Kind mit einer schwerwiegender Sprachbeeinträchtigung der Sprachheilschule zugewiesen worden sei, heisst es in der Motion.

Die vom Bildungsdepartement definierte Zielgrösse für die Anzahl Sprachheilschüler könne als strategische Vorgabe verstanden werden. «Eine technische Grösse» dürfe aber im Einzelfall niemals Vorrang haben.

In dem von Kantonsratsmitgliedern von CVP, FDP, SP und SVP aus der Region Rorschach eingereichten Vorstoss wird die Regierung aufgefordert, die gesetzlichen Regelungen zu überarbeiten. Der ausgewiesene Anspruch von Kindern auf einen Platz in der Sonderschule solle künftig jederzeit gewährleistet sein.

Die Regierung wollte keine Gesetzesänderung ausarbeiten, sondern lediglich einen Bericht über die Umsetzung des Sonderpädagogik-Konzepts verfassen.

Auslegeordnung verlangt

Im Rat hiess es von der CVP, das Sonderpädagogik-Konzept werde noch zu wenig lange angewendet. Es gebe Umsetzungsprobleme und es würden dabei die Staatsebenen vermischt. Deshalb brauche es nun eine Auslegeordnung.

Bildungschef Stefan Kölliker (SVP) stellte fest, das Sonderpädagogik-Konzept funktioniere überall im Kanton - nur in Wil und in Rorschach nicht. Dort weigere man sich, die Ressourcen bereitzustellen, damit die Kinder integrativ beschult werden können.

Nach einer längeren Diskussion überwies der Rat die Motion mit 85 gegen 24 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Damit müssen nun die gesetzlichen Regelungen angepasst werden.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

Gurten Canva
81 Interaktionen
Gurtenfestival
Obdachlosigkeit
229 Interaktionen
«Neustart»

MEHR AUS ST. GALLEN

9 Interaktionen
Missstände
Unfall E-Bike
Tübach SG
fcsg
3 Interaktionen
Reinhören!
TSV St.Otmar St.Gallen
Handball