Haus wird unter Schutz gestellt
In Dachsen kommt der verwaltungsrechtliche Vertrag zwischen Jan Martin Schlatter und der Gemeinde zu Stande.

Der Gemeinderat Dachsen hat am 7. März 2019 beschlossen:
Der verwaltungsrechtliche Vertrag zwischen Jan Martin Schlatter, Einfangstrasse 19, 8406 Winterthur, und der Gemeinde Dachsen betreffend Unterschutzstellung der Liegenschaft Bolstrasse 4, Assek.-Nr. 21, auf Kat.-Nr. 37, wird genehmigt.
Die Unterlagen liegen für die Dauer der Rekursfrist während den ordentlichen Öffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Baurekursgericht des Kantons Zürich, 8090 Zürich, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit als möglich beizulegen. Materielle und formelle Urteile des Baurekursgerichts sind kostenpflichtig; die Kosten hat die im Verfahren unterliegende Partei zu tragen.