Freie Durchfahrt an der Birchstrasse
Kleine Anfragen Arnold Isliker

An der Birchstrasse in Neuhausen am Rheinfall ist seit dem Ausbau des hinteren Teils der Birchstrasse eine Barrierenanlage errichtet worden, zu welchem Zweck auch immer. Damit ist eine hindernissfreie Durchfahrt nicht gewährleistet.
Es ist für die kommunalen Fahrzeuge (Winterdienst, Kehricht) sowie der jüngste Fall der Feuerwehr bewiesen hat, hinderlich, dass die „Barrieren" ein Störfaktor sind.
Da es sich um eine öffentliche Strasse der Gemeinde handelt, frage ich deshalb den Gemeinderat an:
l. Wer hat damals die Anbringung der Geländer veranlasst und auf welcher Gmndlage?
2. Nach meinem Wissen, ist ohne gesetzliche Grundlage ein solches Vorgehen nicht Regelkonform, oder besteht eine solche?
3. Ist der Gemeinderat bereit zu veranlassen, dass die Geländer entfernt werden?
Auch für die Zukunft sollte gedacht werden, rückt das autonome Fahren in Griffnähe und sollte die Buslinie, einmal umgestellt auf Elektrobusse, über die Schützen-Birch-Langrietstrasse geführt werden können.