Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von Mietern gegen das Bauprojekt der Helvetia Versicherung am Basler Steinengraben abgewiesen.
Helvetia Gebäude in Basel mit dunkler Fassade und vielen Fenstern - Keystone
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Es handelt sich dabei um die Wohnhäuser Steinengraben 30 bis 36 und Leonhardstrasse 27. Das Eckgebäude Steinengraben 28 ist Teil des Projekts und soll lediglich umgebaut werden.

Das Bundesgericht kommt in einem am Mittwoch publizierten Urteil zum Schluss, dass es zulässig sei, den ganzen Komplex als Einheit zu betrachten. Das kantonale Gesetz schliesse dies nicht aus.

Werde das geplante Bau-Projekt unter diesem Blickwinkel betrachtet, entstehe am bisherigen Ort ausreichend neuer Wohnraum. So will es das Wohnraumfördergesetz des Kantons Basel-Stadt.

Das Bundesgericht hat auch die Einwände der Beschwerdeführer abgewiesen, wonach die Vorgaben für die Gestaltung der Umgebung zu wenig konkret seien. Die Lausanner Richter halten fest, dass die Wiederherstellungs - und Ersatzmassnahmen für den Gartenbereich genug klar seien. (Urteil 1C_658/2017 vom 18.09.2018)

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