Gemeinde veröffentlicht Gemeindeordnungsentwurf
Die neuen Gemeindeordnungen der Politischen Gemeinde Schwarzenbach und der Primarschulgemeinde werden anlässlich der nächsten Gemeinde Versammlung vom 29. März 2019 vorberaten.

Die Gemeindeordnung der Politischen Gemeinde und der Primarschulgemeinde wurde an der Urnenabstimmung vom 5. Juni 2005 genehmigt. In der Zwischenzeit sind wieder verschiedene Veränderungen eingetreten, welche eine Überarbeitung der Gemeindeordnung notwendig machen. Es wurde die Vormundschaftsbehörden abgeschafft und eine neue Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde eingesetzt, das Betreibungsamt wurde regionalisiert und im Einbürgerungsbereich sind Änderungen eingetreten. Die Gemeinden müssen ihre Gemeindeordnung gestützt auf das neue Gemeindegesetz zwingend bis spätestens 31. Dezember 2022 einer Überarbeitung unterziehen. Der Gemeinderat hat es sich als Legislaturziel gesetzt, die aktuelle Gemeindeordnung speditiv den Vorgaben des neuen Gemeindegesetzes anzupassen, weshalb im Sommer 2017 zusammen mit der Primarschulpflege eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingesetzt wurde.
Gemeindeordnungsentwurf
Der Entwurf der neuen Gemeindeordnung wurde anlässlich von vier gemeinsamen Arbeitsgruppensitzungen erarbeitet. Die Gemeindeordnungsentwürfe der Politischen Gemeinde und der Primarschulgemeinde wurden der Bevölkerung anlässlich einer Orientierungsveranstaltung vom 25. Mai 2018 vorgestellt. Im Anschluss daran wurde bei den Ortsparteien und dem Gewerbeverein sowie den Kommissionen eine Vernehmlassung durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen konnten im Entwurf teilweise berücksichtigt werden. Diese neue Fassung konnte dem Gemeindeamt des Kantons Zürich zur Vorprüfung unterbreitet werden, welches seinerseits gewisse redaktionelle Änderungen und Anpassungen vorschlug. Im Dezember 2018 haben der Gemeinderat und die Primarschulpflege die Entwürfe zu Handen der Gemeindeversammlung vom 29. März 2019 verabschiedet.
Schwerpunkte der Revision
Beibehalten wird auch mit der neuen Gemeindeordnung die Vorberatung von allen der Urnenabstimmung unterstehenden Geschäfte. Aufgrund dieser Bestimmung wird unter anderem dieses Regelwerk vorberaten und erst anschliessend der Urnenabstimmung zur Genehmigung unterbreitet. Auch die Ausgabenlimiten für einmalige Ausgaben von mehr als zwei Millionen Franken und mehr als 200‘000 Franken für jährlich wiederkehrende Ausgaben bleiben unverändert. Die finanziellen Kompetenzen des Gemeinderates bei Investitionen ins Finanzvermögen sind heute mit einer Million zu tief bemessen und sollen den neuen Verhältnissen angepasst werden. Kauf und Tausch soll der Gemeinderat neu bis 2,5 Millionen Franken in eigener Kompetenz beschliessen können. Die Limite für Verkäufe soll von 300‘000 Franken auf 750‘000 angehoben werden. Ebenso sollen auch Investitionsausgaben von 100‘000 Franken auf eine halbe Million erhöht werden. Gewisse Rechtssetzungsbefugnisse sollen von der Gemeindeversammlung an den Gemeinderat übertragen werden. Dies gilt insbesondere für die Wasserversorgung und die Siedlungsentwässerung sowie das Friedhof- und Bestattungswesen. Die Zuständigkeit über die Planungsbefugnisse bleibt grundsätzlich bei der Gemeindeversammlung; diese unterliegen neu jedoch dem fakultativen Referendum. Die Sozialbehörde und die Feuerwehrkommission sind eigenständige Kommissionen mit abschliessenden Finanzkompetenzen. Beide Organe haben zudem ein direktes Antragsrecht an die Gemeindeversammlung. Das Fachgremium Ortsbildschutz Kernzone und die Familiengartenkommission werden neu als unterstellte Kommissionen in der Gemeindeordnung aufgenommen.
Urnenabstimmung
Die an der Gemeindeversammlung vorberatenen und allenfalls bereinigten Entwürfe der Gemeindeordnungen der Politischen Gemeinde und der Primarschulgemeinde werden der Stimmbürgerschaft an der Urnenabstimmung vom 1. September 2019 zur Genehmigung unterbreitet. Die Inkraftsetzung der neuen Regelwerke ist auf den 1. Januar 2020 vorgesehen.