Stadt Zürich

Familienheim-Genossenschaft Zürich: Stadt zieht Urteil weiter

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Zürich,

Das Verwaltungsgericht hat den Rekurs des Heimatschutzes gegen den Verzicht auf Unterschutzstellung der ersten und zweiten Etappe der Familienheim-Genossenschaft Zürich (FGZ) gutgeheissen.

Mietzinswucher
Den Angeklagten wird vorgeworfen, Mietzinswucher betrieben zu haben. (Symbolbild) - Unsplash

Nun zieht die Stadt das Urteil ans Bundesgericht weiter. Aufgrund übergeordneter öffentlicher Interessen – innere Siedlungsentwicklung, Erhöhung des Anteils an gemeinnützigen Wohnungen, Schaffung von preisgünstigen Wohnungen an gut erschlossener Lage, Umsetzung der Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft – verzichtete der Stadtrat mit Beschluss vom 14. Dezember 2016 (STRB Nr. 1027/2016) auf eine Inventaraufnahme und Unterschutzstellung der beiden ältesten Etappen der Familienheim-Genossenschaft Zürich (FGZ). Gegen diesen Entscheid reichte der Heimatschutz Rekurs ein, den das Baurekursgericht abwies. Nach erfolgter Beschwerde seitens Heimatschutz hob das Verwaltungsgericht am 17. Januar 2019 den Entscheid des Baurekursgerichts auf.

Stadt und FGZ haben nun beschlossen, den Entscheid des Verwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiterzuziehen. Der Stadtrat ist überzeugt, dass die Güterabwägung im Rahmen der Gemeindeautonomie verantwortungsvoll und korrekt erfolgt ist. Dabei hat der Stadtrat nicht allein eine mögliche Schutzwürdigkeit zu beachten, sondern eine gesamthafte Abwägung aller betroffenen privaten und öffentlichen Interessen vorzunehmen. Als öffentliches Interesse muss er dabei insbesondere dem Auftrag aus übergeordneten Vorgaben des Bundes und des Kantons zur inneren Siedlungsentwicklung in den urbanen Räumen Rechnung tragen. Ebenso muss der Stadtrat auch auf die Schaffung eines genügenden Anteils preisgünstigen Wohnraums achten. Angesichts der Tragweite des Urteils für die bauliche Erneuerung der FGZ will der Stadtrat deshalb, dass das Bundesgericht die Gewichtung der entgegengesetzten öffentlichen Interessen überprüft.

Der Verzicht auf Unterschutzstellung erfolgte vor dem Hintergrund des «Masterplan FGZ», der von der FGZ und der Stadt gemeinsam erarbeitet worden war. Er beinhaltet eine planerische Gesamtschau, welche die unterschiedlichen raumplanerischen Zielsetzungen berücksichtigt. Der Masterplan schafft die Grundlage für die langfristige Erneuerung der FGZSiedlungen und ermöglicht der Genossenschaft, mehr preisgünstigen Wohnraum auf Basis der Kostenmiete zu erstellen. Bis 2050 sollen 500 bis 700 zusätzliche Wohneinheiten entstehen, so dass im Quartier neuer Wohnraum für 1400 bis 1900 Menschen geschaffen wird.

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