Anwohner stehen geplantem Indoor-Familienfreizeitpark skeptisch gegenüber

Stadt Stein am Rhein
Stadt Stein am Rhein

Frauenfeld,

In Stein am Rhein plant die Consulting AG den Bau eines Indoor-Familienfreizeitparks. Anwohner sind skeptisch. Über 200 Personen unterschrieben eine Petition, dennoch geht die Planung weiter.

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Symbolbild zum Thema Bildung. - Keystone

Am 7. September 2018 hat die Hablützel Consulting AG, Herisau das Baugesuch für den Neubau eines Indoor-Familienfreizeitparks auf dem Grundstück GB 1678 an der Kaltenbacherstrasse eingereicht. Die kommunale und kantonale Baubewilligung sind am 7. Februar unter Auflagen und Bedingungen erteilt worden. Werden beim Regierungsrat keine Rekurse gegen das Bauvorhaben erhoben, wird die Baubewilligung nach dem 27. März rechtskräftig.

Das in der Industriezone liegende Bauvorhaben entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Speziell zu reden gaben im Vorfeld die Parkplatzsituation und die Lärmemissionen, die vom Betrieb des Freizeitparks ausgehen können. Hierzu wird in der Baubewilligung wie folgt darauf eingegangen:

Parkplätze

Im Parkplatzkonzept sind auf dem Grundstück für den normalen Betrieb ausreichend Parkplätze ausgewiesen. Die für Spitzenzeiten erforderlichen und vom Stadtrat auf mindestens 300 festgesetzten Parkplätze hat die Bauherr-schaft nachgewiesen. Die vorgeschriebene vertragliche Absicherung wird vor einer Baufreigabe nachgereicht.

Lärm

Aus dem Betriebskonzept geht hervor, dass die Anlagen ausschliesslich mit Elektromotoren betrieben werden. Es sind weder Musik noch sonstige akustische Effekte im Aussenraum vorgesehen. Gegen die Strasse wird die An-lage mit einer Schallschutzmauer vor Verkehrslärm geschützt. Die Betriebszeiten sind ausschliesslich tagsüber während acht Stun-den geplant. Abend- oder Nachtveranstaltungen sind keine vorgesehen; Solche wären be-willigungspflichtig und würden separat beurteilt. Für den Betrieb gelten die Lärmgrenzwerte nach Anhang 6 der eidgenössischen Lärmschutzverordnung (65 Dezibel am Tag und 55 Dezibel in der Nacht).

Landabtausch

Zur Sicherung des benötigten Strassenraums anlässlich einer möglichen SBB-Unterführung Kaltenbacherstrasse ist mit der Bauherrschaft eine Vereinbarung über einen Landabtausch getroffen worden. Grundlage bildet das Vorpro-jekt des Kantons. Der Landabtausch dient für diesen Fall der Sicherstellung der rückwärtigen Erschliessung des Eggli-Areals, das der Stadt gehört.

Der Stadtrat begrüsst das Investitionsvorhaben, das neue Arbeitsplätze in der Region schafft, dem Gewerbe Zuliefermöglichkeiten eröffnet und eine positive Ergänzung für das touristische Angebot darstellt.

Petition in Sachen Bauvorhaben Indoor-Familienfreizeitpark

Am 17. Oktober 2018 hat Irene Gruhler Hein-zer eine von 227 Personen unterzeichnete Petition zum Neubau des Familien-Indoorfreizeit-parks eingereicht. Im Wesentlichen werden die Verkehrssituation und erwartete Lärmbelästigungen angesprochen. In der Petition werden Befürchtungen geäussert, dass die Quartiere und ausgedehnte Landwirtschaftsflächen mit parkierten Besucherfahrzeugen verstellt sowie von den geplanten Spielanlagen Lärmemissio-nen ausgehen würden.

Wie vorstehend erläutert, hat der Stadtrat im Baubewilligungsverfahren die zu erfüllenden Auflagen und Bedingungen formuliert, um Suchverkehr und Lärmbelästigungen möglichst zu vermeiden. Dabei sind die Anliegen und Gedanken der Petitionäre eingeflossen.

Festzuhalten gilt, dass die Freizeitanlage in guter Gehdistanz zum Bahnhof liegt und somit vom öffentlichen Verkehr (Bahn, Postauto, Bus) gut erschlossen ist. Daher ist zu erwarten, dass ein nicht unwesentlicher Teil der Be-sucherinnen und Besucher mit dem öffentlichen Verkehr anreist. Für Spitzenzeiten kann die Bauherrschaft nachweisen, dass gegen-über der Anlage und im näheren Umkreis aus-reichend Parkplätze zur Verfügung stehen, um die Verkehrsströme auffangen zu können.

Gemäss Betriebskonzept werden die Bahnen ausschliesslich elektrisch betrieben. Mit der Einzäunung des Aussenareals wird Kinderlärm und anderer Lärm gegenüber dem Umfeld zusätzlich abgeschirmt. Die Öffnungszeiten se-hen keinen Abend- oder Nachtbetrieb vor. Ein-zelne Anlässe, welche ausserhalb der ordentlichen Öffnungszeiten stattfinden, müssen sepa-rat beantragt werden.

Mit der gut befahrenen Kaltenbacherstrasse, dem Bahnhof und dem umliegenden Gewerbe ist tagsüber bereits ein Lärmgrundpegel vor-handen, der vom neuen Freizeitbetrieb nicht spürbar verstärkt wird.

Der Stadtrat ist überzeugt, dass der Familien-Indoorpark von den in diesem Geschäft sehr erfahrenen Unternehmern mit der notwendigen Sensibilität betrieben wird.

Die herrschende Skepsis in den umliegenden Wohnquartieren nimmt der Stadtrat ernst. Doch liegt ein bewilligungsfähiges Projekt vor, das die gesetzlichen Anforderungen auch in Bezug auf den Verkehr und den Lärm erfüllt, weshalb die zuständige kantonale Instanz die Bewilligung zu erteilen hat. Die Auflagen und Bedingungen der Stadt sind darin vollumfänglich aufgenommen worden. Mit den formulierten Rahmenbedingungen und Auflagen in der Baubewilligung sind die Anliegen der Petitionäre berücksichtigt.

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