Abstimmungsinformationen: Nidwaldner Regierung lehnt Motion ab
In Nidwalden sind dem Regierungsrat zufolge die gesetzlichen Grundlagen ausreichend, um im Abstimmungsbüchlein die Stimmberechtigten ausgewogen zu informieren.


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Die Kantonsregierung lehnt deswegen eine Motion von Thomas Walliman (Grüne) ab.
Im November 2017 hatte des Nidwaldner Verfassungsgericht festgestellt, dass die Abstimmungsbotschaft des Regierungsrats zu einem Kredit für die Modernisierung des Flugplatzes Buochs kein umfassendes Bild der Vorlage geboten habe. Die Ausführungen wesentlicher Minderheiten seien zu kurz gekommen. Das Gericht wies die Abstimmungsbeschwerde indes ab, weil die Abstimmungsfreiheit nicht verletzt worden sei.
Zwei Monate später reichte Wallimann eine Motion ein, mit der er eine Änderung des Wahl- und Abstimmungsgesetzes verlangte. In diesem solle festgeschrieben werden, dass im Bericht des Regierungsrats jeweils auch die Standpunkte beachtlicher Minderheiten darzustellen seien und diese auch zu Wort kommen sollen. Es solle erreicht werden, dass das vom Verfassungsgericht gerügte «offensichtliche Missverhältnis» nicht mehr vorkomme, begründete der grüne Landrat seinen Vorstoss.
Der Regierungsrat beantragt dem Parlament aber, die Motion abzulehnen. Er teile zwar das Anliegen des Motionärs, schreibt er in einer Mitteilung vom Montag. Die Standpunkte der Minderheiten respektive die Gegenargumente seien schon in der Vergangenheit in den Abstimmungsbotschaften erwähnt worden, wenn auch zurückhaltender, als es das Verfassungsgericht nun verlange.
Das Anliegen des Motionärs könne aber bereits mit der heutigen Rechtsgrundlage erfüllt werden, wie das Urteil ebenfalls zeige, schreibt der Regierungsrat. Würde man den Vorstoss umsetzen, wäre das kantonale Gesetz zwar um eine Bestimmung reicher, die Rechtsgrundlage bliebe aber unverändert.






