Verordnung zur Einschleppung "Aviäre Influenza" geändert

Der Bundesrat
Der Bundesrat

Bern,

Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Archiv (Symbolbild)
Archiv (Symbolbild) - Der Bundesrat

Änderung vom 28. November 2018

Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verordnet:

I Der Anhang der Verordnung des BLV vom 21. November 20161 über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union erhält die neue Fassung gemäss Beilage.

Betroffene Mitgliedstaaten und Gebiete

1 Betroffene Mitgliedstaaten der EU: Bulgarien

2 Schutzzonen, Überwachungszonen und weitere Restriktionsgebiete in den betroffenen Mitgliedstaaten der EU

Die betroffenen Mitgliedstaaten der EU sowie die dort festgelegten Schutzzonen, Überwachungszonen und weiteren Restriktionsgebiete sind im folgenden Durchführungsbeschluss festgelegt:

EU-Grunderlass Titel und Publikationsdatum des Grunderlasses sowie Änderungserlasse mit Publikationsdaten

Durchführungsbeschluss (EU) 2017/247

Durchführungsbeschluss (EU) 2017/247 der Kommission vom 9. Februar 2017 betreffend Massnahmen zum Schutz vor Ausbrüchen der hochpathogenen Aviären Influenza in bestimmten Mitgliedstaaten, ABl. L 36 vom 11.2.2017, S. 62; zuletzt geändert durch Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1842, ABl. L 298 vom 23.11.2018, S. 65.

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/247 listet im Anhang die Schutzzonen, Überwachungszonen und weiteren Restriktionsgebiete folgendermassen auf:

Teil A Schutzzonen

Teil B Überwachungszonen

Teil C Weitere Restriktionsgebiete

Diese Verordnung tritt am 30. November 2018 in Kraft.

Kommentare

Weiterlesen

sdf
420 Interaktionen
Über ein Jahr
Egerkinger Komitee
761 Interaktionen
Aufruf zu Hass?

MEHR AUS STADT BERN

yb
3 Interaktionen
Wie angekündigt
YB FCB
5 Interaktionen
Heusler wollte ihn
Kanton Bern
Anne Speiser
2 Interaktionen
Bald höchste Bernerin