Verordnung zur Einschleppung "Aviäre Influenza" geändert
Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Änderung vom 28. November 2018
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verordnet:
I Der Anhang der Verordnung des BLV vom 21. November 20161 über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union erhält die neue Fassung gemäss Beilage.
Betroffene Mitgliedstaaten und Gebiete
1 Betroffene Mitgliedstaaten der EU: Bulgarien
2 Schutzzonen, Überwachungszonen und weitere Restriktionsgebiete in den betroffenen Mitgliedstaaten der EU
Die betroffenen Mitgliedstaaten der EU sowie die dort festgelegten Schutzzonen, Überwachungszonen und weiteren Restriktionsgebiete sind im folgenden Durchführungsbeschluss festgelegt:
EU-Grunderlass Titel und Publikationsdatum des Grunderlasses sowie Änderungserlasse mit Publikationsdaten
Durchführungsbeschluss (EU) 2017/247
Durchführungsbeschluss (EU) 2017/247 der Kommission vom 9. Februar 2017 betreffend Massnahmen zum Schutz vor Ausbrüchen der hochpathogenen Aviären Influenza in bestimmten Mitgliedstaaten, ABl. L 36 vom 11.2.2017, S. 62; zuletzt geändert durch Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1842, ABl. L 298 vom 23.11.2018, S. 65.
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2017/247 listet im Anhang die Schutzzonen, Überwachungszonen und weiteren Restriktionsgebiete folgendermassen auf:
Teil A Schutzzonen
Teil B Überwachungszonen
Teil C Weitere Restriktionsgebiete
Diese Verordnung tritt am 30. November 2018 in Kraft.






