«Stopp dem Tierleid» - Unterschriftensammlung kann beginnen

Mit der Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid - gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» soll auch im Kanton St.Gallen eine klare und konsequente Regelung eingeführt werden.

Rehkitz (Symbolbild)
Rehkitz (Symbolbild) - Keystone

Die Unterschriftensammlung für die Initiative «Stopp dem Tierleid - gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» kann beginnen. Die St. Galler Regierung hat den Text geprüft und die Initiative als zulässig erklärt. Die Sammelfrist läuft am 5. Juli 2019 ab.

Unsachgemässe Zäune forderten allein im Kanton St. Gallen jährlich hundertfach Tod und Leid bei Wildtieren, teilte das Initiativkomitee am Dienstag zum Start der Unterschriftensammlung mit. Das Volksbegehren wurde von Pro Natura St. Gallen-Appenzell, dem WWF St. Gallen und den St. Galler Jägern gemeinsam lanciert.

Weder die Gemeinden noch der Kanton würden sich den Ursachen dieses Problems annehmen. Dagegen hätten Nachbarkantone diesbezüglich griffigere Regelungen.

Mit der Gesetzesinitiative «Stopp dem Tierleid - gegen Zäune als Todesfallen für Wildtiere» soll auch im Kanton St.Gallen eine klare und konsequente Regelung eingeführt werden.

Stacheldraht verbieten

Stacheldraht soll etwa wie im Kanton Graubünden grundsätzlich verboten werden. Der noch vorhandene Stacheldraht soll innert vier Jahren entfernt werden.

Auch im Wald seien Zäune grundsätzlich zu verbieten. Einzige Ausnahmen bilden forstliche und ökologische Schutzeinrichtungen. Diese sind sachgemäss zu unterhalten und regelmässig zu kontrollieren.

Weidenetze (mobile Zäune) und elektrische Zäune dürfen nach dem Willen des Komitees nur aufgestellt und betrieben werden, wenn auf den Wiesen auch tatsächlich Tiere weiden.

Die Initianten haben fünf Monate Zeit, um die nötigen 6000 Unterschriften zu sammeln.

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