Steuererklärung 2018

Gemeinde Buchrain
Gemeinde Buchrain

Rontal,

Anfangs Februar werden die Steuererklärungen 2018 versandt. Die Gemeinde Buchrain informiert über die wichtigsten Neuigkeiten.

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Amtliche Dokument sollen öffentlich zugänglich werden. (Symbolbild) - Keystone

Scanning

Die Steuererklärungen werden in einem Scanningverfahren elektronisch durch das Scan Center Zürich erfasst. Für eine reibungslose Verarbeitung bitten wir Sie, Folgendes zu beachten:

- Belege/Beilagen ohne Büro- oder Heftklammern einreichen.

- Gut lesbare Kopien ohne Sichtmäppli beilegen

. Originalsteuererklärung- und Wertschriften- und Guthabenverzeichnis auf jeden Fall einreichen.

- Frankiertes Kuvert für den Versand der Steuererklärung verwenden.

- Allgemeine Korrespondenz sowie Fristerstreckungsgesuche direkt an die Gemeinde Buchrain, Bereich Steuern senden.

eFiling – komplett papierlose Steuererklärung

Seit dem Jahre 2017 können Sie die Steuererklärung inklusive aller notwendigen Beilagen verschlüsselt und sicher elektronisch über das Internet einreichen. Sie müssen weder die mit dem Steuerprogramm ausgefüllte Steuererklärung noch Belege ausdrucken.

Kein Versand von Wegleitungen zur Steuererklärung

Bereits zum zweiten Mal erhalten jene Steuerpflichtigen, die bisher die Steuererklärung von Hand ausgefüllt haben, keine vollständige Wegleitung mehr als Beilage zur Steuererklärung.

Hierfür werden die wichtigsten Änderungen gegenüber der letzten Steuererklärung mittels zugestelltem Informationsblatt bekannt gegeben. Wer auf eine Wegleitung angewiesen ist, kann jene von 2016 konsultieren oder ein gedrucktes Exemplar beim Gemeindesteueramt beziehen.

Abgabetermin

Die komplett ausgefüllte und unterzeichnete Steuererklärung ist zusammen mit sämtlichen Belegen bis am 31. März 2019 mittels vorfrankiertem Kuvert einzusenden. Falls dies nicht möglich ist, kann online, telefonisch oder schriftlich ein Fristerstreckungsgesuch eingereicht werden. Eine Fristerstreckung wird maximal bis am 30. November 2019 gewährt (Weisungen StG § 145 Nr. 2). Ohne Gegenbericht gilt das Gesuch als bewilligt. Für Selbständigerwerbende, sekundär Steuerpflichtige und Steuerpflichtige mit Vertretern gilt eine generelle Abgabefrist bis 31. August 2019.

Zinsen

Ab dem 1. Januar 2019 beträgt der Zinssatz unverändert 0.0 %. Für Vorauszahlungen kann der Einzahlungsschein verwendet werden, welcher der Steuererklärung beiliegt. Bestehende Daueraufträge sind anzupassen.

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