Öffentlichkeitsprinzip kommt am 19. Mai vors Thurgauer Volk
Neben den beiden Bundesvorlagen wird im Kanton Thurgau über das Öffentlichkeitsprinzip abgestimmt, teilte die Thurgauer Staatskanzlei am Donnerstag mit.

Der Thurgauer Regierungsrat hat den Anordnungsbeschluss für den Abstimmungssonntag vom 19. Mai 2019 gefasst: Neben den beiden Bundesvorlagen wird im Kanton Thurgau über das Öffentlichkeitsprinzip abgestimmt, teilte die Thurgauer Staatskanzlei am Donnerstag mit.
Vor einem Jahr wurde die Volksinitiative «Offenheit statt Geheimhaltung/Für transparente Behörden im Thurgau» mit gut 4200 gültigen Unterschriften eingereicht. Sie verlangt, das Öffentlichkeitsprinzip in der Kantonsverfassung zu verankern. Der Grosse Rat hat der Volksinitiative am 12. Februar mit 59 gegen 50 Stimmen zugestimmt, weshalb sie nun dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird.
Das Geheimhaltungsprinzip, das heute im Thurgau gilt, sei ein alter Zopf, argumentierten die Befürworter der Volksinitiative, zu denen SP, Grüne, GLP und zahlreiche Vertreter bürgerlicher Parteien gehörten. Gegen die Initiative stimmten eine Mehrheit von SVP, FDP und CVP. Auch der Regierungsrat lehnte die Volksinitiative ab.
Der Kanton Thurgau gehört zu den wenigen Schweizer Kantonen, in denen nach wie vor das Geheimhaltungsprinzip gilt: Die Behörden entscheiden in eigener Kompetenz, welche Dokumente sie der Öffentlichkeit zugänglich machen wollen.
Der Bund und 21 Kantone haben bereits Öffentlichkeitsgesetze. Appenzell Innerrhoden stimmt an der nächsten Landsgemeinde über die Einführung eines Öffentlichkeitsgesetzes ab.