Neues aus Hünenberg

Gemeinde Hünenberg
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Region Cham,

Medienmitteilung vom 28. November 2018

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Keine Teuerungszulage

Der Gemeinderat hat – wie der Regierungsrat für die kantonalen Angestellten – beschlossen, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für 2019 keine Teuerungszulage auszurichten. Die heutigen Löhne basieren auf einem Indexstand von 100.4 Punkten und liegen somit um 1.3 Punkten über dem aktuellen Indexstand. Auf die Reduktion der Gehälter um diese Minusteuerung wird jedoch verzichtet.

Renate Durrer neue Schulleiterin Ehret A / Matten

Mit der Wahl von Claudia Benninger Brun in den Hünenberger Gemeinderat per 1. Januar 2019 und dem damit verbundenen Rücktritt als Schulleiterin Ehret A / Matten per 31. Dezember 2018 war die Schulleitungsstelle neu zu besetzen. Der Gemeinderat hat nun Renate Durrer (Bild), Schulische Heilpädagogin im Schulhaus Rony, zur neuen Schulleiterin Ehret A / Matten und zum Mitglied des Schulleitungsteams ernannt. Renate Durrer ist Mutter einer schulpflichtigen Tochter und wohnt in Hergiswil NW. Seit Sommer 2006 arbeitet sie erfolgreich und mit grossem Engagement als Schulische Heilpädagogin im Schulhaus Rony, wo sie von 2013 bis 2017 auch die Arbeitsgruppe Unterrichtsentwicklung leitete. Sie absolvierte 2017 das CAS «Kooperative Schulführung» und ist seit Sommer 2017 Leiterin der Steuergruppe Schulentwicklung der Schulen Hünenberg. Sie wird diese Aufgabe auch als Schulleiterin weiterführen. Unterschutzstellungsverfahren Spritzenhaus Stadelmatt

Das Spritzenhaus in der Stadelmatt ist im Inventar der schützenswerten Denkmäler des Kanton Zug eingetragen. Die Herbststürme vom Oktober/November 2018 haben die Tragstruktur des um 1904 erstellten Spritzenhauses teilweise beschädigt. Im Zusammenhang mit den nötigen Sanierungsmassnahmen hat der Gemeinderat beschlossen, beim Amt für Denkmalpflege und Archäologie einen Antrag zur Einleitung des Unterschutzstellungsverfahrens einzureichen. Bei einer Unterschutzstellung würde die Gemeinde vom Kanton einen Beitrag an die Sanierungskosten erhalten.

Briefliche Stimmabgaben, ungültige Stimmzettel

An der eidgenössischen Urnenabstimmung vom 25. November 2018 haben 98.31 % der Stimmenden brieflich abgestimmt. Insgesamt mussten 58 briefliche Stimmabgaben (= 1.74 % aller Stimmenden) aus formellen Gründen ungültig erklärt werden. Der meiste Ungültigkeitsgrund (46) war einmal mehr die fehlende Unterschrift. In acht Fällen lagen die Stimmzettel nicht im Stimmzettelkuvert, zweimal war das Stimmzettelkuvert nicht verschlossen und ebenfalls zweimal wurde nicht das amtliche Rücksendekuvert verwendet. 

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