Nachrichten aus der Gemeinde
Die Gemeinde Rottenschil veröffentlicht die neusten Nachrichten aus der Gemeinde.

Rechnungsabschluss 2018 Einwohnergemeinde
Die Erfolgsrechnung 2018 schloss im Vergleich zum Voranschlag um den Betrag von CHF 542‘652.07 besser ab. Anstelle des budgetierten Ertragsüberschusses von CHF 24‘970.00 resultiert ein Gewinn von CHF 567‘622.07.
Zu diesem positiven Resultat beigetragen haben insbesondere tiefere Haushaltskosten. Die budgetierten Aufwendungen von CHF 2‘334‘070.00 konnten um 9.83 % oder CHF 229‘433.00 unterschritten werden. Die grossen Abweichungen ergeben sich im Bereich Verwaltung (weniger Personalkosten), im Bereich Bildung (weniger Personalkosten und Schulgelder) und im Bereich Verkehr. Beinahe in allen Bereichen wurde weniger Geld ausgegeben als veranschlagt. Veränderte Rahmenbedingungen und die Sparbemühungen zeigen hier ihre Wirkung.
Das Steuersoll der Gemeinde Rottenschwil beziffert sich auf CHF 2‘508‘010.00, das sind CHF 314‘670.00 oder 14.35 % mehr als im Rahmen des Budgets 2018 prognostiziert. Vor allem die Nachträge aus den Vorjahren sowie die Grundstückgewinnsteuern trugen zur positiven Budgetüberschreitung bei. Der Vorjahreswert konnte um den Betrag CHF 134‘860.00 oder 5.86 % übertroffen werden.
Die Investitionsrechnung 2018 umfasst Ausgaben im Gesamtbetrag von CHF 538‘731.34, herrührend in erster Linie von Ausgaben der Sanierung der Hinterfeldstrasse.
Rechnungsabschluss 2018 Spezialfinanzierungen
Wasserwerk:
Die Gesamtrechnung der Wasserversorgung verzeichnet einen Finanzierungsfehlbetrag von CHF 69‘582.05. Das schlechtere Ergebnis hängt mit den höheren Ausgaben von rund CHF 21‘000.00 zusammen. Für die Investitionen wurden CHF 125‘762.20 ausgegeben.
Das operative Ergebnis aus der laufenden Rechnung weist einen Aufwandüberschuss von CHF 17‘256.75 aus. Der Eigenwirtschaftsbetrieb Wasserwerk weist per Ende 2018 ein Nettovermögen von CHF 361‘790.15 aus.
Abwasserbeseitigung:
Dieser Betrieb schloss die Jahresrechnung 2018 mit einem Finanzierungsüberschuss ab, bedingt durch Mehreinnahmen bei den Benützungsgebühren und weniger Sachaufwand. Der im 2018 erarbeitete Überschuss von CHF 74‘429.05 ergibt neu ein Nettovermögen von CHF 357‘171.16.
Das Ergebnis aus der operativen Tätigkeit weist einen Ertragsüberschuss von CHF 51‘574.25 (Budget: CHF 32‘230.00) auf.
Abfallbewirtschaftung:
Der erzielte Aufwandüberschuss von CHF 5‘299.00 ist um rund CHF 12‘600.00 besser als das Budget. Das Nettovermögen dieses Betriebes beträgt per Ende 2018 CHF 76‘413.55.
Rechnungsabschluss 2018 Ortsbürgergemeinde
Die Erfolgsrechnung 2018 der Ortsbürgerverwaltung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 19‘538.85 (Vorjahr: CHF 6‘142.85 Ertragsüberschuss). Im Vergleich zum Budget 2018 resultiert ein um CHF 6‘911.15 besseres Ergebnis. Der Verlust wurde dem Bilanzüberschuss entnommen. Dieser beträgt per Ende Jahr 2018 CHF 3‘713‘280.30.
Die Abteilung Wald erwirtschaftet einen Ertragsüberschuss von CHF 8‘553.55 (Vorjahr Aufwandüberschuss CHF 8‘696.35), der dem Forstreservefonds zugewiesen wurde. Das Budget ging von einem Aufwandüberschuss von CHF 550.00 aus.
Konzession für Sammlung von Textilien und Schuhen
Der Gemeinderat hat der Tell-Tex GmbH die Konzession für die Sammlung von Textilien und Schuhen auf dem Gemeindegebiet Rottenschwil erteilt.
Erteilte Baubewilligung
Der Gemeinderat hat unter Bedingungen und Auflagen folgende Baubewilligung im vereinfachten Verfahren erteilt:
- Walker Jürg, 8919 Rottenschwil; Fasssauna auf Parzelle 287, Allmendstrasse 4
Grabarbeiten Swisscom
Die Firma Enemag AG tätigt bis ca. Ende April 2019 im Auftrag der Swisscom (Schweiz) AG im ganzen Gemeindegebiet lokale Aufbrucharbeiten für die geplante Glasfasererschliessung. Es sind grundsätzlich keine Zufahrtseinschränkungen für die Anwohner zu erwarten.
Steuergesetzrevision per 1. Januar 2019
Am 21. November 2017 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Änderung des Steuergesetzes wird vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.
Neu gilt eine Mahngebühr von CHF 35.00, bei nicht rechtzeitig eingereichter Steuererklärung. Eine zweite Mahnung kostet CHF 50.00. Das Gesuch um eine Fristerstreckung bleibt weiterhin möglich. Dieser Antrag ist kostenlos.
CHF 35.00 beträgt die Mahngebühr bei fälligen Steuerbeträgen. Bleibt die Mahnung erfolglos, ist gemäss der revidierten Verordnung zum kantonalen Steuergesetz «für rechtskräftig veranlagte Steuern sofort Betreibung einzuleiten». Die Gebühr für den Betreibungsaufwand beträgt neu CHF 100.00.
Mahngebühren werden nur für Steuererklärungen ab 2018 und Steuerforderungen ab 2019 in Rechnung gestellt. Noch keine Mahngebühren werden bei den direkten Bundessteuern, den Quellensteuern sowie den juristischen Personen verrechnet.
Mitteilung der Ref. Kirchgemeinde Kelleramt; Flohmarkt für Baby- und Kleinkindersachen
Die reformierte Kirchgemeinde Kelleramt organisiert am Samstag, 16. März, 9–11 Uhr, einen Flohmarkt für Baby- und Kleinkindersachen. Kauf-Interesse und Stöber-Lust? Dann schauen Sie ungeniert vorbei – wir freuen uns auf Sie! Weitere Informationen: siehe „Oberlunkhofen“.