Herr Spielmann verbleibt als einziger Kandidat für den freien Gemeinderatssitz und ist somit gemäss den gesetzlichen Bestimmungen in stiller Wahl gewählt.
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Eine Person an der Urne. (Symbolbild) - keystone
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Nach den Gesamterneuerungswahlen vom 17. März 2019 blieb ein Sitz im Gemeinderat vakant. Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (Art. 39 Abs. 2 des Gesetzes über die politischen Rechte (bGS 131.12)), muss wer an einem zweiten Wahlgang teilnehmen will, dies bis spätestens am Mittwoch nach dem ersten Wahlgang der Gemeindekanzlei mitteilen. Absatz 3 des gleichen Gesetzesartikels besagt zudem: «Stehen im zweien Wahlgang gleich viele Kandidaten oder Kandidatinnen zur Wahl, wie Behördenmitglieder zu wählen sind, so gelten die zur Wahl stehenden Personen ohne Wahlakt als gewählt.».

Bis zum Mittwoch, 20. März 2019 um Mitternacht hat sich eine Person für die Teilnahme am zweiten Wahlgang bei der Gemeindekanzlei angemeldet. Dabei handelt es sich um Urs Spielmann, Gopfweg 3, Niederteufen. Da Herr Spielmann als einziger Kandidat für den freien Gemeinderatssitz verbleibt, ist er gemäss den gesetzlichen Bestimmungen in stiller Wahl gewählt. Auf die Durchführung eines zweiten Wahlganges kann somit verzichtet werden.

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